Norddeutsche Landesbank Girozentrale: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 WpHG
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Sonstiges
Norddeutsche Landesbank Girozentrale: Veröffentlichung eines Fehlers
in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 WpHG
04.04.2012 / 11:36
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Veröffentlichung nach $ 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Konzernabschluss nach IFRS zum 31. Dezember 2009
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank
-Girozentrale- zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2009 fehlerhaft ist:
1. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition 'Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen' um
mindestens 58 Mio EUR mit entsprechendem Ergebniseffekt in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu hoch ausgewiesen, weil der von der
Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- angenommene Wert der
49%igen-Beteiligung an der Bank DnB NORD A/S, Kopenhagen, von 302 Mio
EUR um mindestens 58 Mio EUR hätte wertgemindert werden müssen. Die
unterlassene Wertminderung verstößt gegen IAS 31.38, 40, IAS 28.33, IAS
36.1, 8, 18ff, wonach ein Vermögenswert wertgemindert werden muss, wenn
sein Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
2. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition 'Risikovorsorge', die einen Wertberichtigungsposten für
nicht werthaltige Forderungen an Kreditinstitute und Kunden darstellt,
zu niedrig ausgewiesen, weil
a) eine Wertberichtigung auf Forderungen an Kunden unterblieben ist. Die
Norddeutsche Landesbank -Girozentrale- hätte für ein Kreditengagement
bereits zum 31. Dezember 2009 eine Einzelwertberichtigung vornehmen müssen,
die fälschlich erst am 12. Mai 2010 mit Wirkung zum 31. März 2010 in Höhe
von 14,2 Mio EUR gebildet worden ist;
b) eine weitere Wertberichtigung wegen eines drohenden Forderungsausfalls
auf Forderungen an Kunden in Höhe von 4,1 Mio EUR unterblieben ist.
Dadurch ist jeweils in der Gewinn - und Verlustrechung die 'Risikovorsorge
im Kreditgeschäft' mit einem direkten Ergebniseffekt gleichfalls zu niedrig
ausgewiesen.
Das Unterlassen der Bildung der Risikovorsorge verstößt jeweils gegen IAS
39.63, wonach der Buchwert eines Vermögenswerts ergebniswirksam zu
reduzieren ist, wenn objektive Hinweise darauf vorliegen, dass eine
Wertminderung eingetreten ist.
3. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurde
in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung das 'Handelsergebnis' um 8 Mio EUR
zu hoch ausgewiesen, da zwei Aktienoptionen als alleinstehende Derivate
gegenüber externen Dritten bilanziert und bewertet wurden.
Dies verstößt gegen IAS 39.11, wonach ein eingebettetes Derivat nur als
eigenständiges Finanzinstrument anzusetzen ist, wenn seine wirtschaftlichen
Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und
Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit
gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und
das hybride Finanzinstrument nicht ergebniswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wird.
4. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurden
in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung die 'Zinsaufwendungen' um 9 Mio EUR
zu hoch ausgewiesen, da für ein Wertpapier eine Amortisation fehlerhaft
gebucht wurde.
Dies verstößt gegen die Voraussetzungen zur Erfassung von Zinsaufwand gemäß
IAS 32.35.
5. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurde
durch die Wahl eines zu geringen Diskontierungszinssatzes in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung die 'Risikovorsorge im Kreditgeschäft' für
eine stille Einlage an einem Kreditinstitut um 3 Mio EUR zu niedrig
ausgewiesen.
Dies verstößt gegen IAS 39.63, wonach der Buchwert eines Vermögenswerts
ergebniswirksam zu reduzieren ist, wenn objektive Hinweise darauf
vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten ist.
6. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurden
in der Gewinn- und Verlustrechnung die 'Zinserträge' um 2 Mio EUR zu
hoch ausgewiesen, da Zinserträge nicht periodengerecht in 2009
vereinnahmt wurden.
Dies verstößt gegen IAS 18.30(a) i. V. m. IAS 39.9, wonach Zinsen unter
Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht zu erfassen sind.
7. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurden
in der Gewinn- und Verlustrechnung die 'Zinserträge' um 7 Mio EUR zu
niedrig ausgewiesen, da Zinsen für ein inflationsindiziertes Wertpapier
ohne die Inflationskomponente berechnet wurden.
Dies verstößt gegen IAS 18.29, wonach Zinsen dann zu erfassen sind, wenn
der Zufluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich bestimmt werden
kann.
Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2009
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Jahresabschluss
der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2009 fehlerhaft ist:
1. Im Jahresabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition 'Beteiligungen' um mindestens 100 Mio EUR mit
entsprechendem Ergebniseffekt in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu
hoch ausgewiesen, weil der von der Norddeutschen Landesbank
-Girozentrale- angenommene Wert der 49%igen-Beteiligung an der Bank DnB
NORD A/S, Kopenhagen, von 343 Mio EUR um mindestens 100 Mio EUR hätte
wertberichtigt werden müssen.
Die unterlassene Wertberichtigung verstößt gegen § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
(i. d. F. v. 24.06.1994), wonach bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige
Abschreibungen vorzunehmen sind, um die Vermögensgegenstände mit dem
niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
2. Im Jahresabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist in
der Bilanz die Bilanzposition 'Forderungen an Kunden' zu hoch ausgewiesen,
weil
a) eine Abschreibung auf Forderungen an Kunden unterblieben ist. Die
Norddeutsche Landesbank -Girozentrale- hätte auf ein Kreditengagement
bereits zum 31. Dezember 2009 eine Abschreibung vornehmen müssen, die
fälschlich erst am 12. Mai 2010 mit Wirkung zum 31. März 2010 in Höhe von
14,2 Mio EUR vorgenommen worden ist;
b) eine weitere Abschreibung wegen eines drohenden Forderungsausfalls auf
Forderungen an Kunden in Höhe von 4,1 Mio EUR unterblieben ist.
Dadurch sind jeweils in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung die 'Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft' mit einem direkten
Ergebniseffekt gleichfalls zu niedrig ausgewiesen.
Das Unterlassen der Abschreibung verstößt jeweils gegen § 253 Abs. 3 Satz 2
HGB (i. d. F. v. 24.06.1994) wonach Vermögensgegenstände des
Unlaufvermögens auf den Wert, der den Vermögensgegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, abzuschreiben sind, wenn ein Börsen- oder
Marktpreis nicht festzustellen sind und die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten den beizulegenden Wert übersteigen.
Ende der Corporate News
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04.04.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Norddeutsche Landesbank Girozentrale
Friedrichswall 10
30159 Hannover
Deutschland
Telefon: -
Fax: -
E-Mail: -
Internet: www.nordlb.de
ISIN: DE000NLB5ND
WKN: NLB5ND
Börsen: Regulierter Markt in Hannover
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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163884 04.04.2012
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in der Rechnungslegung gemäß § 37q Abs. 2 WpHG
04.04.2012 / 11:36
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Veröffentlichung nach $ 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Konzernabschluss nach IFRS zum 31. Dezember 2009
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank
-Girozentrale- zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2009 fehlerhaft ist:
1. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition 'Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen' um
mindestens 58 Mio EUR mit entsprechendem Ergebniseffekt in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu hoch ausgewiesen, weil der von der
Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- angenommene Wert der
49%igen-Beteiligung an der Bank DnB NORD A/S, Kopenhagen, von 302 Mio
EUR um mindestens 58 Mio EUR hätte wertgemindert werden müssen. Die
unterlassene Wertminderung verstößt gegen IAS 31.38, 40, IAS 28.33, IAS
36.1, 8, 18ff, wonach ein Vermögenswert wertgemindert werden muss, wenn
sein Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
2. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition 'Risikovorsorge', die einen Wertberichtigungsposten für
nicht werthaltige Forderungen an Kreditinstitute und Kunden darstellt,
zu niedrig ausgewiesen, weil
a) eine Wertberichtigung auf Forderungen an Kunden unterblieben ist. Die
Norddeutsche Landesbank -Girozentrale- hätte für ein Kreditengagement
bereits zum 31. Dezember 2009 eine Einzelwertberichtigung vornehmen müssen,
die fälschlich erst am 12. Mai 2010 mit Wirkung zum 31. März 2010 in Höhe
von 14,2 Mio EUR gebildet worden ist;
b) eine weitere Wertberichtigung wegen eines drohenden Forderungsausfalls
auf Forderungen an Kunden in Höhe von 4,1 Mio EUR unterblieben ist.
Dadurch ist jeweils in der Gewinn - und Verlustrechung die 'Risikovorsorge
im Kreditgeschäft' mit einem direkten Ergebniseffekt gleichfalls zu niedrig
ausgewiesen.
Das Unterlassen der Bildung der Risikovorsorge verstößt jeweils gegen IAS
39.63, wonach der Buchwert eines Vermögenswerts ergebniswirksam zu
reduzieren ist, wenn objektive Hinweise darauf vorliegen, dass eine
Wertminderung eingetreten ist.
3. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurde
in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung das 'Handelsergebnis' um 8 Mio EUR
zu hoch ausgewiesen, da zwei Aktienoptionen als alleinstehende Derivate
gegenüber externen Dritten bilanziert und bewertet wurden.
Dies verstößt gegen IAS 39.11, wonach ein eingebettetes Derivat nur als
eigenständiges Finanzinstrument anzusetzen ist, wenn seine wirtschaftlichen
Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und
Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit
gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und
das hybride Finanzinstrument nicht ergebniswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wird.
4. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurden
in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung die 'Zinsaufwendungen' um 9 Mio EUR
zu hoch ausgewiesen, da für ein Wertpapier eine Amortisation fehlerhaft
gebucht wurde.
Dies verstößt gegen die Voraussetzungen zur Erfassung von Zinsaufwand gemäß
IAS 32.35.
5. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurde
durch die Wahl eines zu geringen Diskontierungszinssatzes in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung die 'Risikovorsorge im Kreditgeschäft' für
eine stille Einlage an einem Kreditinstitut um 3 Mio EUR zu niedrig
ausgewiesen.
Dies verstößt gegen IAS 39.63, wonach der Buchwert eines Vermögenswerts
ergebniswirksam zu reduzieren ist, wenn objektive Hinweise darauf
vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten ist.
6. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurden
in der Gewinn- und Verlustrechnung die 'Zinserträge' um 2 Mio EUR zu
hoch ausgewiesen, da Zinserträge nicht periodengerecht in 2009
vereinnahmt wurden.
Dies verstößt gegen IAS 18.30(a) i. V. m. IAS 39.9, wonach Zinsen unter
Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht zu erfassen sind.
7. Im Konzernabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- wurden
in der Gewinn- und Verlustrechnung die 'Zinserträge' um 7 Mio EUR zu
niedrig ausgewiesen, da Zinsen für ein inflationsindiziertes Wertpapier
ohne die Inflationskomponente berechnet wurden.
Dies verstößt gegen IAS 18.29, wonach Zinsen dann zu erfassen sind, wenn
der Zufluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich bestimmt werden
kann.
Jahresabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2009
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Jahresabschluss
der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- zum Abschlussstichtag 31.
Dezember 2009 fehlerhaft ist:
1. Im Jahresabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist die
Bilanzposition 'Beteiligungen' um mindestens 100 Mio EUR mit
entsprechendem Ergebniseffekt in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu
hoch ausgewiesen, weil der von der Norddeutschen Landesbank
-Girozentrale- angenommene Wert der 49%igen-Beteiligung an der Bank DnB
NORD A/S, Kopenhagen, von 343 Mio EUR um mindestens 100 Mio EUR hätte
wertberichtigt werden müssen.
Die unterlassene Wertberichtigung verstößt gegen § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
(i. d. F. v. 24.06.1994), wonach bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige
Abschreibungen vorzunehmen sind, um die Vermögensgegenstände mit dem
niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
2. Im Jahresabschluss der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- ist in
der Bilanz die Bilanzposition 'Forderungen an Kunden' zu hoch ausgewiesen,
weil
a) eine Abschreibung auf Forderungen an Kunden unterblieben ist. Die
Norddeutsche Landesbank -Girozentrale- hätte auf ein Kreditengagement
bereits zum 31. Dezember 2009 eine Abschreibung vornehmen müssen, die
fälschlich erst am 12. Mai 2010 mit Wirkung zum 31. März 2010 in Höhe von
14,2 Mio EUR vorgenommen worden ist;
b) eine weitere Abschreibung wegen eines drohenden Forderungsausfalls auf
Forderungen an Kunden in Höhe von 4,1 Mio EUR unterblieben ist.
Dadurch sind jeweils in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung die 'Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft' mit einem direkten
Ergebniseffekt gleichfalls zu niedrig ausgewiesen.
Das Unterlassen der Abschreibung verstößt jeweils gegen § 253 Abs. 3 Satz 2
HGB (i. d. F. v. 24.06.1994) wonach Vermögensgegenstände des
Unlaufvermögens auf den Wert, der den Vermögensgegenständen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, abzuschreiben sind, wenn ein Börsen- oder
Marktpreis nicht festzustellen sind und die Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten den beizulegenden Wert übersteigen.
Ende der Corporate News
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Börsen: Regulierter Markt in Hannover
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163884 04.04.2012