Berlin, 12. Feb (Reuters) - Die Regierungskommission für den Atomausstieg will nach Angaben von Teilnehmern den Konzernen bei Abriss- und Stilllegungskosten nicht entgegenkommen. "Dieser Teil wird bei den Unternehmen bleiben. Da gab es keine gegenteiligen Stimmen", sagte ein Kommissionsmitglied am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Bei den langfristigen Lasten für Zwischen- und Endlagerung des Mülls zeichne sich weiter eine Fonds-Lösung ab. Unklar sei aber auch nach der Kommissionssitzung am Freitag, wie weit hier die Konzerne für sämtliche Kosten haften müssen. "Dies wird der Hauptstreitpunkt", sagte ein anderer Teilnehmer. Dafür werde sich die Kommission in knapp zwei Wochen noch einmal treffen. Abschließend werde man sich dann am 29. Februar zusammensetzen.
Die Regierungskommission unter Leitung von Ex-Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) soll Empfehlungen erarbeiten, wie die milliardenschweren Alt-Lasten geschultert werden können. Das letzte AKW soll in Deutschland 2022 vom Netz genommen werden. Rein rechtlich sind dafür die vier AKW-Betreiber Vattenfall VATN.UL , E.ON EONGn.DE , RWE RWEG.DE und EnBW EBKG.DE verantwortlich. Wegen der stark gefallenen Strompreise stehen die Konzerne aber wirtschaftlich erheblich unter Druck. In der Regierung fürchtet man daher auch um die langfristige Zahlungsfähigkeit der Unternehmen für die Altlasten.
Die vier Unternehmen haben Rückstellungen von insgesamt 38 Milliarden Euro gebildet, die aber teilweise in Kraftwerken und anderen Unternehmensbeteiligungen angelegt sind. Ob die Summe ausreicht, ist unklar. Experten schätzen, dass etwa die Hälfte für Stilllegung und Abriss benötigt werden könnte. In der Kommission wird aber darauf gedrungen, dass die Konzerne transparent darstellen, wie sie die Mittel flüssigmachen können.
Der andere Teil würde also für einen Zwischen- und Endlager-Fonds zur Verfügung stehen. Da mit einem Endlager nicht vor 2050 gerechnet wird, sind hier die Unwägbarkeiten groß. In der Kommission wird darauf gedrungen, dass bis 2022 die Konzerngelder eingebracht werden. Offen ist aber, wer zahlt, wenn diese Summe nicht ausreicht oder wie hoch eine Nachzahlungspflicht der Konzerne ausfallen soll. Dies ist bereits heute für die Kreditwürdigkeit der Unternehmen von großer Bedeutung. Klar ist zudem, dass im Zuge einer Gesamtlösung auch die laufenden Klagen der Konzerne gegen den Staat zurückgenommen werden müssen. Dabei geht es zum einen um den beschlossenen Atomausstieg insgesamt, aber auch gegen eine Steuer auf Brennelemente in den AKW.