BONN (dpa-AFX) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue Spekulation auf fallende Aktienkursen beim Zahlungsdienstleister Wirecard (4:WDIG) untersagt. Ab sofort sei es verboten, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen, teilte die Behörde am Montag in Bonn mit. Leerverkäufer sind Spekulanten, die mit fallenden Kursen Geld verdienen.
In jüngster Zeit glich der Verlauf des Börsenkurses von Wirecard einer Achterbahnfahrt. Die Aktie kostete inzwischen weniger als 100 Euro. Derart große Kursschwankungen sind bei Dax (DAX)-Konzernen sehr ungewöhnlich. Die Münchner Staatsanwaltschaft und die Bafin hatten sich eingeschaltet - und zuletzt gab es auch noch Sammelklagen in den USA. Die "Financial Times" hatte in den vergangenen Tagen und Wochen mehrere Berichte über mögliche Bilanzierungsverstöße veröffentlicht. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden.