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Bafin-Chefin: Ende der Mini-Zinsen für Sparer nicht absehbar

Veröffentlicht am 04.01.2015, 14:32
Aktualisiert 04.01.2015, 14:33
© Reuters.  Bafin-Chefin: Ende der Mini-Zinsen für Sparer nicht absehbar

BERLIN (dpa-AFX) - Die Sparer in Deutschland müssen sich nach Einschätzung von Finanzaufsichtschefin Elke König noch länger mit den historisch niedrigen Zinsen begnügen. "Ein Ende ist nicht absehbar", sagte die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) der "Bild"-Zeitung.

Sie habe schon vor zwei Jahren gewarnt, dass die niedrigen Zinsen nicht von kurzer Dauer sein würden. "Daran hat sich nichts geändert", fügte König hinzu. Auch Kunden von Lebensversicherungen bekämen das sehr niedrige Zinsniveau weiter zu spüren. "Die Kunden müssen sich sicherlich 2015 auf gleichbleibende oder sinkende Renditen einstellen."

Im Kampf gegen die Konjunkturschwäche hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf ein Rekordtief von 0,05 Prozent gesenkt. Zudem kassiert sie von Geschäftsbanken derzeit 0,2 Prozent Zinsen, wenn diese über Nacht Geld bei ihr bunkern. Damit soll die Kreditvergabe von Banken an Unternehmen in Gang gesetzt werden, die vor allem in Südeuropa seit langem stottert und damit das Wirtschaftswachstum bremst. Die Kehrseite: Viele Sparformen werfen wegen des Dauertiefs an der Zinsfront mickrige Zinsen ab, die noch unterhalb der Inflation liegen. Real verlieren Sparer also Geld.

Manche Profi-Anleger müssen sich sogar schon an den Begriff "Minus-Zinsen" gewöhnen, nachdem erste Banken institutionellen Großkunden Strafzinsen für besonders hohe Einlagen angekündigt hatten. Verbraucherschützer rechneten zuletzt aber nicht mit Strafzinsen für geringere Guthaben.

Bausparkassen, die zuletzt mit der Kündigung gut verzinster Altverträge Aufsehen erregt hatten, leiden nach Einschätzung der Bafin-Chefin gleichermaßen unter der aktuellen Situation. "Das ist kein Geheimnis."

Mit Blick auf solche Kündigungen sagte sie aber: "Von Abzocke kann keine Rede sein. Bei diesen Kündigungen geht es um Kunden, die ihren Bausparvertrag seit längerem nicht zum Kauf oder Bau eines Hauses nutzen, indem sie ihre Bauspardarlehen abrufen, sondern zum Sparen." Das Geld sei zudem nicht weg, die Anleger bekämen ihr Guthaben und Zinsen ausgezahlt. Allgemein gelte jedoch: "Ob Kündigungen rechtens sind, müssen Gerichte entscheiden.

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