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Banken müssen bei "Cum-Cum"-Steuertricks Farbe bekennen

Veröffentlicht am 19.07.2017, 13:23
© Reuters. The skyline with its characteristic banking towers is pictured during sun down after a sunny spring day in Frankfurt
DBKGn
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Frankfurt/Berlin (Reuters) - Den deutschen Banken drohen millionenschwere Nachforderungen der Finanzbehörden wegen zweifelhafter Steuertricks mit Dividendenpapieren.

Das Bundesfinanzministerium hält die unter dem Schlagwort "Cum-Cum" bekannten Geschäft nun in den meisten Fällen für rechtswidrig, wie es in einem Erlass klarstellte. Das hat auch die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan gerufen. Sie will in einem Fragebogen von allen 1600 deutschen Instituten bis zum 20. Oktober wissen, welche Belastungen sie daraus noch erwarten. Die Behörde spricht auch von möglichen Strafzahlungen, die auf die Geldhäuser zukommen könnten. Zumindest würden Strafzinsen für die Jahre 2013 bis 2015 fällig.

Die Finanzaufsicht will offenbar vermeiden, dass kleinere Banken unter der Belastung ins Wanken kommen, ohne dass sie es merken. "Die BaFin möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich sein könnten", heißt es in der Mitteilung. Im Streit um ähnliche Steuertricks ("Cum-Ex") mit Aktien war die kleine Maple Bank wegen dreistelliger Millionenforderungen der Finanzbehörden zusammengebrochen.

Die "Cum-Cum"-Transaktionen rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens galten bislang - anders als "Cum-Ex" - meist als legales Steuerschlupfloch, wie das Finanzministerium noch im November festgestellt hatte. Dabei reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Stichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück, als "Belohnung" erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Bei "Cum-Ex" kassierten Investoren dagegen doppelt Kapitalertragssteuer, die nur einmal gezahlt worden war.

Mit dem Erlass haben die Finanzämter in ganz Deutschland nun einheitliche Kriterien, wie sie "Cum-Cum"-Fälle aus den Jahren 2013 bis 2015 behandeln können. Dabei gilt das Prinzip: Kann dass Finanzamt nachweisen, dass "Cum-Cum" alleine mit dem Ziel eingesetzt wurde, Steuern zu sparen, gelten die Transaktionen als Missbrauch des Steuerrechts. Davon sei auszugehen, wenn die Aktien 45 Tage vor und nach dem Stichtag hin- und hergereicht wurden, heißt es in dem 12-seitigen Schreiben. Auch Depotbanken, die die Aktien verwahrten, könnten womöglich zur Rechenschaft gezogen werden, erklärte das Ministerium. Seit 2016 ist das Steuerschlupfloch geschlossen.

WIRTSCHAFTSPRÜFER: "KEHRTWENDE" AUS BERLIN

Der Vorstand des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), Klaus-Peter Naumann, spricht von einer "Kehrtwende" aus Berlin. Sie ist das Ergebnis einer Diskussion mit den Bundesländern, allen voran Nordrhein-Westfalen, die auf eine Überprüfung der Altfälle gedrängt hatten.

© Reuters. The skyline with its characteristic banking towers is pictured during sun down after a sunny spring day in Frankfurt

Ob Banken dafür Rückstellungen bilden müssen, lassen die Prüfer offen. "Die Banken müssen ihre Risikoposition zumindest überdenken. Schließlich geht es für einige durchaus um eine wesentliche Größenordnung", sagte Naumann der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch. Das Risiko müsse in den Halbjahresberichten aber "in geeigneter Form transparent" gemacht werden. Zumindest eine Größenordnung sollten die Banken dort schon nennen können. "Bis wir Rechtsklarheit zum Thema Cum-Cum haben, wird das lange dauern", sagte Naumann. "Letztlich werden das die Gerichte entscheiden müssen."

In Verbindung mit "Cum-Cum"-Transaktionen werden unter anderem die Commerzbank (DE:CBKG), die Deutsche Bank (DE:DBKGn), die Deka und die LBBW gebracht. Sie alle wollen sich nicht äußern. "Wir prüfen das Schreiben noch", sagte ein Deka-Sprecher nur.

Wie hoch der Schaden für den Staat durch "Cum-Cum" ist, lässt sich schwer abschätzen. Belastbare Berechnungen gibt es nicht. Der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel von der Universität Mannheim kommt für die Jahre von 2001 bis 2016 auf einen Schaden von rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei geht er davon aus, dass jeder zweite ausländische Investor auf Cum-Cum-Tricks zurückgegriffen hat.

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