Hier ein Blick auf die Details der zuletzt von der Baumot Group AG angekündigten Barkapitalerhöhung: Demnach soll diese Kapitalerhöhung „unter Ausschluss des Bezugsrechts“ durchgeführt werden. Sprich: Die Kleinaktionäre bekommen kein Bezugsrecht. Stattdessen sollen die neuen Aktien – Zitat: „ausschließlich ausgewählten qualifizierten Anlegern aus Europa, UK und den USA“ angeboten werden. Dies soll im Rahmen einer sogenannten Privatplatzierung geschehen. Der Platzierungspreis soll dabei bei 1,50 Euro liegen. Das ist aber wohl noch nicht fix – denn die Baumot Group teilte mit, dass sie „beabsichtigt“, diesen Preis festzusetzen.
Baumot Group: Neue Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals?
Ob diese ungenannten „qualifizierten Anleger“ das dann akzeptieren, ist die andere Frage. Doch wenn Baumot schon so eine Meldung kommuniziert, dann ist wahrscheinlich bereits vorgefühlt, zu welchem Kurs besagte Anleger(innen) die neuen Baumot-Aktien beziehen würden. Für die Alt-Aktionäre würde dies natürlich eine Verwässerung ihres Anteils bedeuten, wenn sie keine neuen Aktien beziehen (können). Der Umfang der Kapitalerhöhung wird mit „bis zu 1.672.263 neuen Aktien“ angegeben, was 10% des Grundkapitals entsprechen soll. Die liquiden Mittel, die dem Unternehmen dadurch zugehen würden, sollen u.a. „den beschleunigten Serienanlauf für die Hardware-Nachrüstung für Diesel-PKW“ finanzieren.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.