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Bayern will Volkswagen wegen Dieselskandal verklagen

Veröffentlicht am 02.08.2016, 15:29
© Reuters. Emblems of VW Golf VII car are pictured in a production line at the plant of German carmaker Volkswagen in Wolfsburg
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München/Frankfurt (Reuters) - Der Freistaat Bayern schließt sich mit seinem Pensionsfonds der Klagewelle von Anlegern gegen Volkswagen (DE:VOWG) im Dieselskandal an.

"Der Pensionsfonds wird noch im September beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schadenersatz einreichen", kündigte Finanzminister Markus Söder an. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte am Dienstag eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa, wonach der CSU-Politiker aufgrund der Kursverluste der VW-Aktie bis zu 700.000 Euro Schadenersatz geltend macht. Der Konzern, zu dessen Großaktionären das SPD-geführte Land Niedersachsen zählt, habe möglicherweise Mitteilungspflichten verletzt, erklärte das Ministerium in München. Betroffen sei der Pensionsfonds der bayerischen Beamten. "Das Geld wollen wir von VW zurückhaben", sagte Söder dem dpa-Bericht zufolge. Volkswagen wollte dazu keinen Kommentar abgeben, da die Klage noch nicht vorliege.

Der Autobauer, an dem das zurzeit SPD-geführte Land Niedersachsen beteiligt ist, legte unterdessen erstmals Widerspruch gegen eine Sammelklage von US-Pensionsfonds in den USA ein. Der Konzern habe vor dem kalifornischen Bezirksgericht beantragt, die Klage von zwei Pensionsfonds abzuweisen, teilte das Unternehmen mit. "Volkswagen ist der Überzeugung, dass die konsolidierte Wertpapier-Sammelklage jeder Grundlage entbehrt", erklärte ein Sprecher. Die Pensionsfonds einer Autobahngesellschaft aus Arkansas und von Polizisten aus Miami halten ADR, das sind Zertifikate auf VW-Aktien. Da diese nicht an einer US-Börse handelbar seien, unterlägen sie nicht den Regeln der amerikanischen Börsenaufsicht. Klagen wegen eines Verstoßes gegen die Publizitätspflicht könnten zudem nur in Deutschland eingereicht werden, argumentierte Volkswagen.

MEHR ALS 130 KLAGEN

In der Klageerwiderung nennt der Konzern erstmals eine Gesamtzahl der hierzulande erhobenen Anlegerklagen: Ungefähr 450 private VW-Aktienbesitzer, darunter mindestens 90 US-Investoren, hätten über 130 Klagen eingereicht. Gefordert würden "Milliarden von Euro" Schadensersatz für Kursverluste infolge zu später Bekanntgabe des Verstoßes gegen die Abgasgrenzwerte in den USA und vielen anderen Ländern. Eine genaue Summe nennt VW nicht. So klagt etwa der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp am Landgericht Braunschweig für rund 280 institutionelle Anleger auf fast 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz. Auch die Allianz (DE:ALVG), Pensions- und Hedgefonds sowie der Staatsfonds Norwegens fordern eine Entschädigung vor Gericht ein.

Nach Ansicht der VW-Juristen können die US-Pensionsfonds zum Beispiel nicht nachweisen, dass sich die beklagten Herbert Diess, seit Juli 2015 im Konzern als Chef der Kernmarke VW tätig, und der zurückgetretene Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn vorsätzlich falsch oder irreführend geäußert hätten.

© Reuters. Emblems of VW Golf VII car are pictured in a production line at the plant of German carmaker Volkswagen in Wolfsburg

SÜDKOREA GREIFT DURCH

Rechtliche Schritte wollen dier Wolfsburger außerdem gegen den Zulassungsentzug für 80 Modellvarianten von VW, Audi und Bentley in Südkorea prüfen. Die zuständige Behörde begründete das mit gefälschten Unterlagen zu Emissionen und Lärmbelastung. Der Konzern bezeichnete die Entscheidung als "sehr hart"[L8N1AJ0DD].

VW selbst hatte im Juli den Verkauf der meisten Fahrzeuge gestoppt. Eine Wiederzulassung der Fahrzeuge könnte sich über Monate hinziehen. "Normalerweise dauert es drei Monate für die Zulassung von Autos. Bei Volkswagen könnte es allerdings länger dauern, da wir das gründlich prüfen", sagte ein Vertreter des südkoreanischen Umweltministeriums. Zudem erlegte die Behörde VW ein Bußgeld von umgerechnet 14,3 Millionen Euro auf. Südkorea ist der zweitgrößte Markt für Dieselfahrzeuge in Asien. Die Marke Volkswagen hat dort in der ersten Jahreshälfte einen Absatzeinbruch um ein Drittel auf 12.463 Fahrzeuge erlitten.

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