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Beschwerde zu Niki-Insolvenz in der nächsten Instanz

Veröffentlicht am 04.01.2018, 13:49
© Reuters. Empty Niki check-in counters are seen at Vienna International Airport in Schwechat

Frankfurt (Reuters) - Der Streit über Berlin oder Wien als Ort für das Insolvenzverfahren der Air-Berlin-Tochter Niki geht weiter: Das Amtsgericht Charlottenburg verwies die Entscheidung über eine Beschwerde aus Österreich an das Landgericht Berlin.

Dieses werde wegen der Eilbedürftigkeit kurzfristig über den Insolvenzort für Niki entscheiden, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Donnerstag mit. Das Flugrechte-Portal FairPlane aus Wien hatte gegen den Insolvenzort Berlin, den das Amtsgericht Charlottenburg Mitte Dezember bestimmt hatte, Beschwerde eingelegt. Diese könnte die Ungewissheit über die Zukunft von Niki noch verlängern. Sollte das Landgericht der Beschwerde stattgeben, wäre der kürzlich besiegelte Kauf von Niki durch den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern IAG ungültig. Das Konkursverfahren müsste in Österreich von vorne beginnen. IAG wollte sich zu dem Rechtsstreit nicht äußern.

© Reuters. Empty Niki check-in counters are seen at Vienna International Airport in Schwechat

Das Amtsgericht gehe weiter davon aus, international zuständig zu sein, weil der Mittelpunkt des Interesses von Niki am Sitz der Konzernmutter in Berlin und nicht in Wien sei, erklärte das Gericht weiter. Operativ und gesellschaftsrechtlich sei Niki in die Air-Berlin-Gruppe eingegliedert. Auch für die Reisenden sei erkennbar gewesen, dass sie mit einer Buchung bei Niki einen Vertrag mit Air Berlin schlossen. Da das Amtsgericht seinen eigenen Beschluss zum Verfahrensort bestätigte und die Beschwerde abwies, muss die nächste Instanz entscheiden. Letztlich könnte das Verfahren beim Bundesgerichtshof landen.

Der Dienstleister FairPlane rechnet sich bei einem Verfahren in Österreich bessere Chancen aus, für seine Kunden Erstattungen für ausgefallene Flüge über insgesamt 1,2 Millionen Euro eintreiben zu können. Da der für Niki zuständige vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther auch schon die Pleite von Air Berlin abwickelte, vermutet FairPlane einen Interessenkonflikt zu Ungunsten von Fluggästen. Allerdings bestätigte das Amtsgericht jetzt die Auffassung Flöthers, dass geprellte Kunden ihre Forderungen ohnehin an die Niki-Mutter Air Berlin richten müssen. Damit wäre der Insolvenzort von Niki für die Verbraucheransprüche unerheblich.

Unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts könnte das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden, erklärte die Gerichtssprecherin. Nach bisherigem Stand werde mit der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den kommenden Wochen gerechnet. In diesem Fall müsste FairPlane erneut Beschwerde einlegen.

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