LEIPZIG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für mehrere Ex-Vorstände der insolventen Göttinger Gruppe vom Vorwurf der Untreue bestätigt. Bei den Geschäften des verschachtelten Finanzkonzerns habe es zwar 'viel Grauzone und Straftatverdacht' gegeben, sagte der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig, Clemens Basdorf, am Mittwoch. 'Aber eine Untreue lässt sich nun mal nicht nachweisen.' Der Senat verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Braunschweig. Dieses hatte 2012 einen damals 59 Jahre alten Ex-Vorstand sowie dessen Kollegin zu Geldstrafen wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Die Ankläger hatten Haftstrafen gefordert./bz/DP/fbr