KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Garantie für Gebrauchtwagen kann nicht mit der Verpflichtung verbunden werden, das Auto nur in Vertragswerkstätten warten zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden (Az.: VIII ZR 206/12). Damit unterscheidet sich das Verfahren bei Gebrauchtwagen grundsätzlich von dem bei Neuwagen. In diesen Fällen bieten die Hersteller meist eine Gratis-Garantie an - aber oft mit der Bedingung, dass die Käufer regelmäßig Vertragswerkstätten aufsuchen. Bei Gebrauchtwagenhändlern wird dagegen davon ausgegangen, dass sie die Garantieleistung mit verkaufen. Damit ist eine Verpflichtung ausgeschlossen, die Wartung an besondere Werkstätten zu knüpfen./sew/DP/stb