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Karlsruhe, 21. Jul (Reuters) - Nach der Schlappe für Volkswagen (DE:VOWG) VOWG_p.DE in Sachen Schadenersatz bei manipulierten Dieselmotoren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Ende Mai zeichnet sich eine Entlastung des Autokonzerns bei der Schadenhöhe ab. Nach der Verhandlung weiterer Fälle erklärte der BGH am Dienstag in Karlsruhe, durch den Nutzen einer hohen Fahrleistung mit einem manipulierten Motor könne der Schaden völlig aufgezehrt werden. "Die vollständige Aufzehrung ist nicht zu beanstanden", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
Nach vorläufiger Auffassung des Senats sei außerdem eine Verzinsung der Schadenssumme nicht gerechtfertigt. "Der Käufer hat eine Gegenleistung für das bezahlte Geld bekommen und hatte eine Nutzungsmöglichkeit," begründete der Richter. Solche Deliktzinsen betragen vier Prozent im Jahr und könnten für VW erhebliche Summen bedeuten. Die Urteile will der BGH zu einem späteren Zeitpunkt verkünden. (AZ: VI ZR 354/19 und 367/19)
Volkswagen appellierte an den Kläger, auf das Angebot des Unternehmens einer Einmalzahlung einzugehen. "Ein Urteil birgt für beide Seiten erhebliche Nachteile", erklärte der Autobauer. Am 25. Mai hatte der BGH-Senat ein Grundsatzurteil gefällt, nach dem VW grundsätzlich schadenersatzpflichtig ist für Dieselfahrzeuge des Konzerns, die per Abschalteinrichtung die Abgasreinigung manipulieren. Der Schaden wurde auch nicht durch ein Software-Update behoben, das VW kostenlos aufspielt. Allerdings entschied der BGH auch, dass die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer vom Schaden abzuziehen sind.
Im jetzt verhandelten Fall war der Käufer eines gebrauchten VW-Passat-Diesel mit Abschalteinrichtung fast 200.000 Kilometer gefahren, bevor das Auto stillgelegt wurde. Er klagte auf Ersatz des Kaufpreises von 23.750 Euro zuzüglich Zinsen gegen die Rückgabe des 2014 gekauften Fahrzeugs. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, verneinte wegen der hohen Laufleistung einen Schaden. Der Anwalt des Käufers, Herbert Geisler, will dagegen diese Frage vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden haben. Der BGH müsse die Entscheidung des Luxemburger Gerichts zu einem vom Landgericht Erlangen vorgelegten Fall abwarten. Die BGH-Richter gingen darauf nicht ein.
Im zweiten Fall kann der Käufer eines VW-Tiguan dagegen einen Etappensieg erwarten. Seine Schadenersatzklage hatte das OLG Braunschweig abgelehnt, weil er nicht belegen konnte, welche Person konkret den Käufer sittenwidrig vorsätzlich getäuscht haben soll. Dieses Urteil wird der BGH gemäß seinem Grundsatzurteil vom Mai voraussichtlich aufheben.
Am 28. Juli stehen weitere Fälle auf der Tagesordnung des VI. Zivilsenats. Dort geht es unter anderem darum, ob es auch Betrug ist, wenn bei Kauf eines VW-Diesel die Manipulation des Motors bereits bekannt war. (Reporterin: Ursula Knapp, redigiert von Ilona Wissenbach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1236 oder 030-2888 5168.)