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BGH soll Freisprüche für Fitschen & Co überprüfen

Veröffentlicht am 18.10.2016, 15:14
© Reuters.  BGH soll Freisprüche für Fitschen & Co überprüfen
DBKGn
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München (Reuters) - Die Münchener Staatsanwaltschaft will die Freisprüche für drei des Prozessbetrugs angeklagte ehemalige Deutsche-Bank-Chefs nicht auf sich beruhen lassen.

Die Anklagebehörde habe die Aufhebung des Urteils gegen die früheren Vorstandschefs Jürgen Fitschen, Josef Ackermann und Rolf Breuer "wegen formeller und materieller Rügen" beantragt, bestätigte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl am Dienstag. Das Landgericht München I hatte alle fünf angeklagten Deutsche-Bank-Manager im April von dem Vorwurf freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen angelastet, im Schadenersatz-Prozess des früheren Medienmagnaten Leo Kirch gegen die Bank die Unwahrheit gesagt zu haben. Dafür sah das Gericht aber keine Belege. "Spiegel online" hatte zuerst über die Revision berichtet.

Die Staatsanwaltschaft will das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen. Zunächst entscheidet aber die Münchener Generalstaatsanwaltschaft, ob sie die Revision weiterverfolgt. Danach prüft die Bundesanwaltschaft, ob sie den Antrag vor dem BGH vertritt. Das kann Jahre dauern. Das Karlsruher Gericht prüft Urteile nur auf Rechtsfehler, eine erneute Beweisaufnahme findet nicht statt. Kassiert der BGH das Urteil, müsste der Fall neu aufgerollt werden.

Die Revision richtet sich nur gegen die Freisprüche für Fitschen, Breuer und Ackermann. Die Ex-Vorstände Tessen von Heydebreck und Clemens Börsig können aufatmen. Das Manager-Quintett hatte fast ein Jahr lang in der Sache vor Gericht gestanden. Fitschen ist der einzige von ihnen, der noch für die Deutsche Bank (DE:DBKGn) arbeitet, er ist Berater für das Asien-Geschäft.

Die Anklage warf ihnen vor, sie hätten versucht, das Gericht in dem von Kirch angestrengten Prozess um die Pleite seines Medien-Imperiums hinters Licht zu führen, um ein Schadenersatz-Urteil abzuwenden. Die Bank hatte sich mit den Erben Kirchs letztlich auf einen gut 900 Millionen Euro schweren Vergleich geeinigt. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen wegen Prozessbetrugs gefordert. Richter Peter Noll sah für die Verschwörungstheorie, die sie den Bankern unterstellte, aber keine Anhaltspunkte.

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