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BGH: Urteil zu Entschädigung wegen Flugumbuchung noch am Dienstag

Veröffentlicht am 17.03.2015, 12:32
© Reuters.  BGH: Urteil zu Entschädigung wegen Flugumbuchung noch am Dienstag

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Über die Entschädigungsklage von Flugreisenden wegen einer Flugumbuchung will der Bundesgerichtshof (BGH) noch am Dienstag entscheiden. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Dabei geht es um die Klage von Reisenden, die eine Pauschalreise in die Türkei gebucht hatten. Für den Hinflug von Düsseldorf nach Antalya wurden sie auf einen anderen Flug am selben Tag umgebucht. Die Reisenden wurden davon zwei Wochen vor Flugbeginn per E-Mail informiert. Sie wollen wegen "Nichtbeförderung" je 400 Euro finanziellen Ausgleich. Der BGH muss nun prüfen, ob in der Umbuchung eine solche "Nichtbeförderung" zu sehen ist. Dabei ließen sie am Vormittag durchblicken, den Fall nicht sofort entscheiden zu wollen: Demnach kommt eine Zurückverweisung an die Vorinstanz infrage, weil der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt sei. Der Anwalt der Kläger plädierte dafür, den Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorzulegen. Die BGH-Richter wollen ihr Urteil demnach um 14.30 Uhr verkünden - zusammen mit einem Urteil über die Entschädigungsklage eines Mädchens wegen Flugverspätung.

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