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Börsennotierte Firmen können Abschlussprüfer doch länger behalten

Veröffentlicht am 16.12.2015, 15:43
© Reuters.  Börsennotierte Firmen können Abschlussprüfer doch länger behalten

* Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf auf den Weg

* Branchenverband lobt Regel

* Vier Großgesellschaften mit starker Position auf Markt

Frankfurt, 16. Dez (Reuters) - Börsennotierte Unternehmen in Deutschland sollen ihre Bilanzprüfer nun doch nicht alle zehn Jahre wechseln müssen. Sie können ihn bis zu 20 Jahre behalten, wenn der Prüfauftrag nach zehn Jahren neu ausgeschrieben wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Wird nach zehn Jahren dem Abschlussprüfer eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Seite gestellt, kann er sogar insgesamt bis zu 24 Jahre tätig sein. Deutschland nutzt dabei Schlupflöcher, die die EU den Mitgliedstaaten bei der Reform der Wirtschaftsprüfung lässt. Justizminister Heiko Maas sagte, der Regierung gehe es darum, die Qualität der Abschlussprüfung zu erhalten und die Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) lobte die Regelung: Die Bundesregierung habe erkannt, dass "jede externe Rotation die Gefahr eines erheblichen Verlustes an Information über das geprüfte Unternehmen birgt, der sich negativ auf die Prüfungsqualität auswirkt", sagte Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Unverständlich sei aber, warum die Verlängerung Banken und Versicherungen nicht offenstehe. Gerade sie seien so komplex und spezialisiert, dass die Abschlussprüfer besonderes Fachwissen brauchten.

Die Wirtschaftsprüfer kamen in der Finanzkrise ins Gerede, weil man ihnen vorwarf, vor Risiken in Bankbilanzen nicht gewarnt zu haben. Banken und Versicherer - ob börsennotiert oder nicht - müssen sich daher auf jeden Fall alle zehn Jahre einen neuen Prüfer suchen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken dürfen sich dagegen ihrer Prüfungsverbände auf Dauer bedienen.

Bisher halten die meisten Unternehmen über Jahrzehnte an einer Gesellschaft fest. Das führt dazu, dass neue Anbieter in die Phalanx der "großen Vier" - KPMG KPMG.UL , PwC PWC.UL , Deloitte DLTE.UL und EY (Ernst & Young) ERNY.UL - kaum einbrechen konnten. Das Gesetz soll ab Mitte 2016 gelten, in den meisten Fällen also für die Jahresabschlüsse 2017. Bis 2024 müssen die letzten Firmen ihren Bilanzprüfer ausgetauscht haben. Im Leitindex Dax dominieren KPMG und PwC. Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick kritisierte den Entwurf als Geschenk an die großen Gesellschaften. "So sieht ein glatter Sieg der Lobby aus."

Der Entwurf weicht auch das EU-Verbot für Wirtschaftsprüfer auf, geprüfte Konzerne gleichzeitig in Steuerfragen zu beraten. Das gilt nur noch, wenn sich die Steuerberatung direkt auf den Jahresabschluss auswirkt oder dazu führt, dass das Unternehmen seine Gewinne dadurch in Steuerparadiese verlagern kann. Auch das stößt beim IdW auf Kritik. Um Steuerflucht zu verhindern, sei die Regelung ungeeignet. "Wer wirklich etwas ändern will, muss vielmehr eine internationale Harmonisierung und Anpassung der nationalen Steuergesetze herbeiführen", sagte Naumann.

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