n BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrsteuer sieht sich das Bundesfinanzministerium "vollumfänglich bestätigt". Die Verfassungsrichter hätten auch ausdrücklich den umweltpolitischen Lenkungszweck der Steuer bestätigt, erklärte das Ministerium am Mittwoch in Berlin.
Die Verfassungsrichter haben die umstrittene Luftverkehrssteuer als verfassungskonform gebilligt. Sie sehen durch die Abgabe weder die Grundrechte von Airlines oder die der Passagiere verletzt noch sei sie ungerecht ausgestaltet.
Mit der Entscheidung werde Klarheit geschaffen, teilte das Ministerium weiter mit. Diese vom Aufkommen her relativ kleine, "aber keineswegs unbedeutende Steuer" trage auch künftig dazu bei, dass der Staat seinen Aufgaben nachkommen könne. Der Bund nimmt seit 2011 jährlich eine Milliarde Euro durch die Ticketsteuer ein. Sie wird auf gewerbliche Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten.P/stb
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