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Bundesbank gegen Verbot von Negativzinsen für Sparer

Veröffentlicht am 03.09.2019, 15:28
Aktualisiert 03.09.2019, 15:30
Bundesbank gegen Verbot von Negativzinsen für Sparer

- von Frank Siebelt und Hans Seidenstücker

Frankfurt, 03. Sep (Reuters) - Die Bundesbank hält nichts von einem generellen Verbot von Negativzinsen für Sparer. "Natürlich muss der Verbraucherschutz vorbeugen, dass Kunden nicht übervorteilt werden", sagte Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters. Aber aus der Sicht der Bankenaufsicht müssten Geldhäuser die Spielräume haben, um ihre Kosten und ihre Erträge in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vor zwei Wochen einen Vorstoß des Freistaats im Bundesrat angekündigt, um Negativzinsen für einen Großteil der Sparer zu verbieten. Einlagen bis 100.000 Euro sollten grundsätzlich von solchen Strafzinsen ausgenommen werden, sagte der CSU-Chef. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will prüfen lassen, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist. Europäische Zentralbank (EZB) verlangt bereits seit 2014 Strafzinsen von Instituten, wenn sie über Nacht Gelder bei der Notenbank parken. Inzwischen liegt der sogenannte Einlagensatz bei minus 0,4 Prozent. Die meisten Analysten gehen davon aus, dass die EZB auf ihrer Sitzung in der kommenden Woche den Einlagensatz weiter senkt. Geldhäuser in Deutschland klagen schon seit langem, dass die negativen Zinsen an ihren Erträgen nagt. Allein 2018 zahlten deutsche Geldhäuser 2,4 Milliarden Euro an Strafzinsen auf ihre bei der Bundesbank gehaltenen Einlagen.

Viele Banken und Sparkassen geben die Negativzinsen mittlerweile an Unternehmen und reiche Privatkunden mit hohen Einlagen weiter. Einfache Sparer blieben bisher verschont, doch inzwischen schließen Banken und Sparkassen auch für sie Strafzinsen nicht mehr aus. Der Zusammenschluss der Bankenverbände hatte sich kürzlich gegen Forderungen nach einem gesetzlichem Verbot von Negativzinsen auf Kundeneinlagen ausgesprochen. Dies sei systemfremd, würde Kunden nicht helfen und womöglich zu einer Instabilität der Finanzmärkte führen. MÜSSEN GESCHÄFTSMODELLE ANPASSEN

"Wenn den Banken verboten würde, Negativzinsen zu verlangen, dann fehlt ihnen ein mögliches Instrument, um rentabel zu sein", sagte Wuermeling, der im Bundesbank-Vorstand für die Bankenaufsicht zuständig ist. Und Rentabilität sei für die Stabilität eines Instituts wichtig, um Puffer gegen Verluste zu bilden und um die nötigen Investitionen zu schaffen. Aus Sicht der Bankenaufsicht müssten Institute auch den Raum haben, die notwendigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen. "Das klassische Girokonto war lange fast überall kostenlos und jetzt können monatlich Gebühren – in den meisten Fällen zwischen fünf und zehn Euro – anfallen."

Aus Sicht von Wuermeling sind die Banken allerdings zu einem erheblichen Teil selbst in der Verantwortung: "Das ist meine wichtigste Botschaft, Banken müssen ihr Geschäft so aufstellen, dass es auch bei Negativzinsen funktioniert." Geldhäuser erwirtschaften eine Zinsmarge dann, wenn sie weniger Zinsen auf ihre Einlagen geben als sie vom Kreditnehmer für ein Darlehen verlangen. "Das gilt theoretisch sowohl im Bereich von positiven als auch negativen Zinssätzen." (redigiert von Kerstin Dörr

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