💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Bundesgerichtshof: Entschädigung bei Flug-Vorverlegung möglich

Veröffentlicht am 09.06.2015, 16:22
Aktualisiert 09.06.2015, 16:24
© Reuters.  Bundesgerichtshof: Entschädigung bei Flug-Vorverlegung möglich

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei der Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dienstag (Az.: X ZR 59/14).

Den Richtern lag die Klage eines Paares vor, das 2012 einen Urlaub auf der Kanaren-Insel Fuerteventura gebucht hatte. Weil einer der Flüge um mehrere Stunden vorverlegt worden war, verlangten sie von dem Ferienflieger Tuifly je 400 Euro Entschädigung. Das Unternehmen hatte den Kunden drei Tage vor Abflug mitgeteilt, dass sie anstatt um 17.25 Uhr bereits morgens um 8.30 Uhr abfliegen müssten. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Sie sahen in der Vorverlegung weder eine Annullierung noch eine deutliche Verspätung, die zu einer Entschädigung berechtigt hätte. Da das Unternehmen nach der mündlichen Verhandlung des BGH am Dienstag die Forderung der Kläger überraschend anerkannte, kam es zu keinem Urteilsspruch über die eigentliche Frage. Nach einer vorläufigen Bewertung des Sachverhalts könne eine "mehr als nur geringfügige Vorverlegung" unter bestimmten Voraussetzungen jedoch einer Annullierung gleichkommen, gab das Gericht bekannt.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.