BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen den Internethändler Amazon eingestellt, nachdem das Unternehmen auf Druck der Behörde auf eine Bestpreis-Klausel für Handelspartner verzichtet hat. Kartellamtschef Andreas Mundt betonte am Dienstag, die rechtlich verbindliche Streichung der sogenannten 'Preisparität' aus den Geschäftsbedingungen sei von auf dem Amazon-Marketplace aktiven Händlern gegenüber dem Bundeskartellamt ausdrücklich bestätigt worden.
Der weltgrößte Online-Händler hatte laut Bundeskartellamt von Händlern, die den Amazon-Marketplace nutzten, bis vor kurzem verlangt, bei Amazon jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Dies sah das Kartellamt als Einschränkung des Wettbewerbs an.
'Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes', betonte Mundt./rea/DP/zb
Der weltgrößte Online-Händler hatte laut Bundeskartellamt von Händlern, die den Amazon-Marketplace nutzten, bis vor kurzem verlangt, bei Amazon jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Dies sah das Kartellamt als Einschränkung des Wettbewerbs an.
'Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes', betonte Mundt./rea/DP/zb