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Bundesrat überweist Genmais-Streit in den Bundestag

Veröffentlicht am 25.09.2015, 11:27
© Reuters.  Bundesrat überweist Genmais-Streit in den Bundestag
SYENF
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Berlin, 25. Sep (Reuters) - Der Bundesrat macht im Streit um das Verbots von Gentechnik in der Landwirtschaft Druck auf Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU). Die Länderkammer verabschiedete am Freitag einen Gesetzentwurf, nach dem die Zuständigkeit der geplanten Anbauverbote für Genmais oder andere genetisch veränderte Organismen (GVO) beim Bund liegen soll. Damit ist der Bundestag aufgefordert, sich mit dem seit Monaten festgefahrenen Streit zu befassen. Schmidt pocht darauf, dass jedes Bundesland für sich den Anbau untersagen soll. Schmidt wie die Länder argumentieren, ihre jeweiligen Vorschläge böten die größte Rechtssicherheit.

Eigentlich entscheidet die Europäische Union über Anbaugenehmigungen. Seit diesem Jahr können Mitgliedsstaaten jedoch ein nationales Verbot erlassen. Hinter dem Streit um das GVO-Verbot steht die Furcht, die Konzerne könnten vor europäischen Gerichten deutsches Recht aushebeln.

Schmidt hat angekündigt, der EU mitzuteilen, dass Deutschland die sogenannte Opt-Out-Regelungen in Anspruch nehmen und GVO-Nutzpflanzen verbieten will. Er hat dafür eine Frist bis zum 3. Oktober. Bei diesem ersten Schritt eines Verbotsverfahrens muss Schmidt über die EU-Kommission den Konzernen den Wunsch zustellen lassen, keine GVO in Deutschland zu vertreiben. Erst wenn dies von den Unternehmen abgelehnt wird, kann nach den EU-Regeln der Anbau per nationaler Gesetzgebung untersagt werden. Unmittelbar betroffen sind die Konzerne Monsanto MON.N , Syngenta SYNN.VX , Dow AgroScienes DOW.N und DuPont-Pioneer DD.N , die Anträge für den Anbau von acht Genmais-Sorten in Brüssel gestellt haben, die teilweise bereits genehmigt wurden.

Mit genetisch veränderten Sojabohnen und anderen Produkten machen die Agrarkonzerne weltweit Milliardenumsätze. GVO-Befürworter werben unter anderem mit höheren Erträgen. Gegner verweisen auf nicht restlich geklärte Risiken.

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