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Bundesregierung - Facebook muss bei Holocaust-Leugnung Gesetze beachten

Veröffentlicht am 19.07.2018, 15:50
© Reuters. FILE PHOTO: The Facebook logo is reflected on a woman's glasses in this photo illustration
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Berlin/Frankfurt (Reuters) - Der umstrittene Kurs von Facebook-Chef Mark Zuckerberg im Umgang mit Holocaust-Leugnern hat für Deutschland nach Angaben des Bundesjustizministeriums keine Relevanz.

Facebook (NASDAQ:FB) müsse sich an die Gesetze halten, erklärte das Berliner Ministerium am Donnerstag. "Antisemitismus darf nirgendwo einen Raum haben. Wer den Holocaust leugnet, den sollte niemand verteidigen", sagte Außenminister Heiko Maas. Zuckerberg hatte zuvor in einem Interview gesagt, dass er Einträge von Holocaust-Leugnern in dem sozialen Netzwerk nicht löschen wolle. In Deutschland und einigen anderen EU-Ländern ist die Holocaust-Leugnung jedoch strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 entschieden, dass entsprechende Aussagen nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit fallen.

Die Leugnung des Holocausts fände er "zutiefst beleidigend", sagte Zuckerberg, der selbst Jude ist, in einem Interview mit dem US-Technologieblog Recode. "Aber am Ende des Tages glaube ich nicht, dass unsere Plattform das herunternehmen sollte, weil ich denke, dass es Dinge gibt, bei denen verschiedene Menschen falsch liegen. Ich glaube nicht, dass sie es absichtlich falsch verstehen." Auf den Einwand, dass dies bei Holocaust-Leugnern sehr wohl Absicht sein könnte, entgegnete Zuckerberg, es sei schwer, die Absichten anzufechten und zu verstehen. "Ich glaube nur, so verabscheuungswürdig einige dieser Beispiele sind, ist die Realität auch, dass ich Dinge falsch mache, wenn ich öffentlich spreche." Er wolle niemanden von der Plattform nehmen, selbst wenn er etwas mehrmals falsch mache.

Nach Kritik an seinen Aussagen in sozialen Medien stellte Zuckerberg erneut klar, dass er die Leugnung des Holocausts zutiefst beleidigend finde und er nicht vorgehabt habe, diese Ansicht zu verteidigen. "Unser Ziel mit gefälschten Nachrichten besteht nicht darin zu verhindern, dass irgendjemand etwas Falsches sagt - sondern darin zu verhindern, dass gefälschte Nachrichten und Fehlinformationen über unsere Dienste verbreitet werden." Wenn sich ein Beitrag für Hass oder Gewalt einsetze, werde dieser natürlich entfernt.

© Reuters. FILE PHOTO: The Facebook logo is reflected on a woman's glasses in this photo illustration

Bundesjustizministerin Katarina Barley kritisierte die Haltung Zuckerbergs: "Für #Antisemitismus darf es nirgendwo einen Platz geben! Dazu gehören verbale und körperliche Angriffe auf Juden genauso wie die Leugnung des #Holocaust. Auch letzteres steht bei uns unter Strafe und wird konsequent verfolgt. #Zuckerberg", schrieb sie auf Twitter. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, erklärte, Facebook müsse für alle in Deutschland abrufbaren Inhalte die deutschen Gesetze einhalten. "Ich erwarte deshalb, dass Facebook strafbare Inhalte in Deutschland effektiv entfernt und sicherstellt, dass die Plattform nicht für Straftaten missbraucht werden kann."

Facebook verwendet automatisierte Software und setzt weltweit rund 7500 Mitarbeiter ein, um umstrittene Texte, Bilder und Videos ausfindig zu machen. In Deutschland müssen soziale Netzwerke offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen oder sperren. Über andere gemeldete Inhalte müssen soziale Netzwerke unverzüglich, in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde entscheiden.

Die soziale Netzwerke müssen Ende des Monats einen Bericht über ihre Aktivitäten vorlegen, der vom Bundesamt für Justiz geprüft wird. Beim BfJ wurden nach Angaben des Justizministeriums vom 1. Januar 2018 bis zum 13. Juli 2018 insgesamt 587 Verfahren eingeleitet, in denen um eine Löschung gestritten wird. 142 Verfahren seien dabei bereits abgeschlossen.

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