🔺 Alles auf Rekordniveau? Hol dir jetzt Top-Aktien wie diese zum besten Preis!Aktien-Perlen entdecken

Millionen-Prozess gegen Lotsen-Gewerkschaft in zweiter Instanz

Veröffentlicht am 05.12.2013, 06:03
Aktualisiert 05.12.2013, 06:04
FRANKFURT (dpa-AFX) - Das juristische Nachspiel um den Vorfeldstreik am Frankfurter Flughafen zu Jahresbeginn 2012 geht weiter. Am Donnerstag (10.30 Uhr) will das Hessische Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob die Gewerkschaft der Flugsicherung wegen der Flugausfälle rund 9,5 Millionen Euro Schadensersatz plus weitere Kosten zahlen muss. Geklagt haben der Flughafenbetreiber Fraport sowie die Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin .

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass der Streik der Vorfeldmannschaften im Februar 2012 rechtmäßig war. Über einen Zeitraum von zwei Wochen waren am größten deutschen Flughafen rund 1700 Flüge ausgefallen. Fraport hatte mit einer Vielzahl von Gegenmaßnahmen den größten Teil des Flugverkehrs aufrechterhalten. Der Konflikt war schließlich mit neuen Tarifverträgen für die Vorfeldleute beigelegt worden. Zum Vertragsschluss wurden nur juristische Schritte gegen die streikenden Personen ausgeschlossen, nicht aber gegen die organisierende Gewerkschaft.

Das Landesarbeitsgericht hat bereits in einem ähnlich gelagerten Konflikt um einen Streik von Stuttgarter Fluglotsen zugunsten der Gewerkschaft entschieden, die Sache aber wegen ihre grundsätzlichen Bedeutung zur Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen./ceb/DP/zb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.