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Daimler, BMW und VW: Dürfen die das?

Veröffentlicht am 18.09.2018, 17:35
© Reuters.  Daimler, BMW und VW: Dürfen die das?
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Der Druck auf die deutsche Autoindustrie wird wieder größer: Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag berichtete, werde die EU-Kommission in einer förmlichen Untersuchung überprüfen, ob Daimler (DE:DAIGn), BMW (DE:BMWG) und VW (DE:VOWG) nicht erlaubte Absprachen rund um Abgas-Systeme bei Diesel- aber auch Benzinmotoren getätigt haben.

Dies bestätigte Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerbsfragen, am Dienstag. „Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen“, so Vestager.

Die drei deutschen Autokonzerne erklärten unterdessen, dass sie die Kommission bei ihrer Arbeit unterstützen werden. Weder Daimler, BMW noch VW wollten zunächst aufgrund der laufenden Ermittlungen Stellungnahmen abgeben. Daimler betonte indes, dass man einen Kronzeugenantrag gestellt habe.

Die Kartellvorwürfe

Die Kartellvorwürfe gegen die deutschen Autohersteller waren im Sommer 2017 bekannt geworden. Damals hatte der „Spiegel“ über geheime Arbeitskreise der fünf führenden Automarken berichtet, die dem Vernehmen nach bereits seit den 90er Jahren ihre Strategien rund um Zulieferer, Kosten, Märkte sowie Fahrzeugtechnik aufeinander abstimmen.

Im vergangenen Oktober wurden schließlich die EU-Kartellermittler bei den Unternehmen vorstellig, um Daten und Informationen zu sammeln. Daimler kündigte bereits damals eine Selbstanzeige bei der EU an, um sich als Kronzeuge einer potenziellen Kartellstrafe zu entziehen.

Ausgang ungewiss

Zur Einordnung: Absprachen über technische Entwicklungen gelten in der Autoindustrie durchaus als üblich. Ob es sich hierbei nun um konkrete Wettbewerbsverstöße gehandelt hatte, muss die EU-Kommission jetzt klären. Die Behörde hatte nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Kartells darauf hingewiesen, dass die Überprüfung lediglich ein erster Schritt sei. Dies bedeute nicht unbedingt, dass sich eines der betroffenen Unternehmen regelwidrig verhalten habe, hieß es einst aus Brüssel.

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Ein Beitrag von Marco Schnepf.

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