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Deka und Union Investment verklagen Dt Bank wegen Postbank-Übernahme

Veröffentlicht am 04.01.2018, 18:05
Aktualisiert 04.01.2018, 18:10
© Reuters. Deutsche Bank CEO Cryan speaks during the bank's annual general meeting in Frankfurt
ALVG
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DBKGn
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Frankfurt (Reuters) - Im Streit um die Übernahme der Postbank verklagen prominente deutsche Fondsgesellschaften die Deutsche Bank .

Auch Allianz (DE:ALVG) Global Investors (AGI), Union Investment und Deka Investments fordern eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Meinung nach bei der Postbank-Übernahme zu wenig gezahlt hat, bestätigten die Fondsgesellschaften am Donnerstagabend einen Vorabbericht des "Handelsblatt". Vor dem Auslaufen der Verjährungsfrist Ende 2017 hatten zahlreiche Anleger Klagen wegen der Postbank-Übernahme eingereicht, das Volumen der Forderungen liegt inzwischen bei über 800 Millionen Euro.

© Reuters. Deutsche Bank CEO Cryan speaks during the bank's annual general meeting in Frankfurt

Die ehemaligen Postbank-Aktionäre argumentieren, die Deutsche Bank habe bereits im September 2008 die Kontrolle über die Postbank übernommen. Damals hatte das Institut vom damaligen Mehrheitseigner Post einen Anteil von 29,75 Prozent erworben. Damit blieb die Deutsche Bank unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie. Den Aktionären habe aber deutlich mehr zugestanden. Die Deutsche Bank halte die Klagen für unbegründet, erklärte das Geldhaus.

Die Deutsche Bank muss sich wegen der Postbank-Übernahme bereits mit mehreren Verfahren auseinandersetzen. Im Oktober 2017 sprach das Landgericht Köln klagenden Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Eine andere Klage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte der Vorsitzende Richter allerdings die Argumente der Kläger zerpflückt und deutete ein Urteil im Sinne der Deutschen Bank (DE:DBKGn) an. Das ursprünglich im vergangenen Monat erwartete Urteil verzögerte sich aber wegen eines Befangenheitsantrags der Kläger. Die Urteilsverkündung wurde auf den 7. Februar verschoben.

Die Fondsgesellschaften begründen ihre vor kurzem eingereichte Klage mit ihrer "treuhändischen Verpflichtung" gegenüber ihren eigenen Anlegern. Gibt es ein rechtskräftiges Urteil über eine Nachzahlung, könnten Anleger eine untätig gebliebene Fondsgesellschaft belangen. Doch ein Ende des juristischen Schlagabtausches um die Postbank-Übernahme ist nicht absehbar. Beobachter erwarten, dass der Streit eines Tages wieder beim Bundesgerichtshof landen wird.

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