💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Dreieinhalbjähriger Übernahmekampf um Sika endet mit einvernehmlicher Einigung

Veröffentlicht am 11.05.2018, 12:52
Aktualisiert 11.05.2018, 14:00
© Reuters.  Dreieinhalbjähriger Übernahmekampf um Sika endet mit einvernehmlicher Einigung
SGOB
-

Zürich/Baar ZG (awp) - Einer der grössten Übernahmekämpfe in der Schweiz der letzten Jahre geht zu Ende. Der Zuger Bauchemiekonzern Sika bleibt unabhängig. Darauf hat sich die Sika-Spitze mit den Familienerben und dem Konzern Saint-Gobain geeinigt. Mit dem Ende der Unsicherheit will Sika nun noch mehr Gas geben und schneller wachsen.

In einem komplexen Deal übernimmt Saint-Gobain die Aktien der Familie Burkard und verkauft ein Teil davon an Sika weiter. Dabei wird der französische Konzern mit einem Anteil von knapp 11 Prozent zum grössten Aktionär von Sika - aber ohne die Kontrolle zu übernehmen.

"Wir sind alle sehr glücklich", sagte Sika-Verwaltungsratspräsident Paul Hälg am Freitag an einer Investoren- und Medienkonferenz in Zürich. "Nun können wir uns wieder voll auf das Geschäft fokussieren", ergänzte Sika-Chef Paul Schuler.

BESCHLEUNIGTES WACHSTUM

Mit dieser Einigung könne Sika nun schneller wachsen und unter anderem auch Übernahmeziele weiterverfolgen, die auf Eis hätten gelegt werden müssen. Die Firmen-Spitze will sich deshalb bereits im kommenden Jahr - ein Jahr früher als geplant - neue Ziele stecken.

Genau das starke und profitable Wachstum von Sika hat auch dazu beigetragen, den Konflikt zu lösen. Denn dieses hat den Aktienkurs in den letzten dreieinhalb Jahren stark angetrieben. Die gestiegene Notierung habe diverse Möglichkeiten eröffnet, sagte Saint-Gobain-Chef Pierre André de Chalendar in einer Telefonkonferenz.

Hälg sieht zudem in der Zeit noch einen weiteren Faktor, weshalb eine Einigung nun zustande kam. Denn ein allfälliger Bundesgerichtsentscheid wäre wohl nicht vor Ablauf des Kaufvertrags Ende Jahr gefallen, sagte der Sika-Verwaltungsratschef im Interview mit AWP-Video.

"ALLE GEHEN ALS GEWINNER VOM PLATZ"

Dieser Tage wurde erst das Berufungsurteil des Obergerichts Zug erwartet. Die Parteien beenden nun alle Gerichtsverfahren.

Mit der getroffenen Einigung gingen nun alle als Gewinner vom Platz, sagte Hälg weiter. Durch den Deal macht Saint-Gobain unter dem Strich einen Gewinn von 600 Millionen Euro. Die Familie erhält ihrerseits über eine halbe Milliarde Franken mehr als im ursprünglichen Kaufvertrag abgemacht. Und Sika kann unabhängig bleiben. Die Einigung freute auch die Anleger: Der Sika-Aktienkurs schoss bis Mittag um rund 9 Prozent in die Höhe auf 8155 Franken.

Ob Saint-Gobain zu späterem Zeitpunkt einen erneuten Anlauf zur Übernahme von Sika nimmt, oder die Anteile verkaufen wird, bleibt offen. "Ich schliesse nichts aus, alle Optionen sind offen", sagte de Chalendar. Die beiden Konzerne wollen ihre Zusammenarbeit jedenfalls vertiefen.

EINHEITSAKTIE KOMMT

Weiter ist jetzt der Weg frei für die Einheitsaktie. Das Zuger Unternehmen beruft deshalb für den 11. Juni eine ausserordentliche Generalversammlung ein.

Die privilegierten Stimmrechtsaktien haben eine wichtige Rolle in diesem Übernahmekampf gespielt, genau wie die Stimmrechtsbeschränkung und die sogenannte Opting-Out-Klausel. Letztere verhindert, dass ein Käufer der Stimmenmehrheit auch den restlichen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten muss. Solche Strukturen sind bei Schweizer Familienunternehmen nicht unüblich. Allerdings hat der Streit um Sika viele Firmen dazu bewogen, diese zu überdenken.

Durch diese war es erst möglich, dass Saint-Gobain mit einem Kapitalanteil von gerade mal rund 17 Prozent die Kontrolle über Sika hätte übernehmen können. Denn die Familienerben kontrollierten mit diesen Aktien 53 Prozent der Stimmen. Den Verkauf ihrer Titel an Saint-Gobain hatten sie im Dezember 2014 angekündigt. Die Minderheitsaktionäre wehrten sich mit vereinten Kräften gegen diesen Deal - sie wären nämlich leer ausgegangen.

Nicht nur die Minderheitsaktionäre, sondern insbesondere auch Verwaltungsrat und Management stemmten sich gegen den Verkauf. Der Verwaltungsrat griff deshalb zum Mittel der Vinkulierung und beschränkte die Stimmrechte der Familie in entscheidenden Punkten, sodass die Übernahme blockiert war. Der juristische Streit drehte sich vor allem um die Frage, ob diese Vinkulierung rechtens war.

Für Sika hat sich der Kampf letztlich gelohnt. Den Preis von fast 800 Millionen Franken, den Sika für die knapp 7 Prozent von Saint Gobain (PA:SGOB) übernommenen Aktien und damit quasi als Prämie für die Unabhängigkeit bezahlt, könne sich Sika leisten, sagte Hälg. Die Gesellschaft habe damit immer noch eine starke Bilanz.

tt/gab

Das wird Ihrem Buchhändler ganz und gar nicht schmecken

… denn heute können Sie den Bestseller: „Reich mit 1000 €: Kleines Investment, großer Gewinn!“ von Börsen-Guru Rolf Morrien kostenlos anfordern. Während ansonsten für dieses Meisterwerk 29,90 Euro fällig werden, können Sie den Report über diesen Link tatsächlich vollkommen gratis anfordern. Jetzt hier klicken und schon bald mit 1000 Euro reich an der Börse werden.

Ein Beitrag von awp Finanznachrichten

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.