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Eigentümer haften zuerst - Bundestag billigt Bankenunions-Gesetz

Veröffentlicht am 06.11.2014, 13:49
Aktualisiert 06.11.2014, 13:51
Eigentümer haften zuerst - Bundestag billigt Bankenunions-Gesetz

n BERLIN (dpa-AFX) - Aktionäre und Geldgeber deutscher Banken werden vom kommenden Jahr an bei der Rettung ihres Instituts als erste zur Kasse gebeten. Bei einer Schieflage können sie nicht mehr vorrangig auf das Geld der Steuerzahler bauen. Der Bundestag billigte am Donnerstag in Berlin ein Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung maroder Banken.

Mit der weiteren Säule der Bankenunion soll die vorrangige Haftung von Aktionären und Gläubigern in Deutschland bereits vom 1. Januar 2015 an gelten - ein Jahr früher als nach den EU-Vorgaben.

Zudem soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin bis Ende 2015 verlängert werden. Damit gibt es ein nationales Sicherheitsnetz bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016. Zudem werden die Weichen für die deutsche Zustimmung zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM gestellt.

Der Abwicklungsfonds soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden. In den nationalen Krisenfonds sind bisher 2,3 Milliarden Euro geflossen. In diesem Jahr haben deutsche Institute 516 Millionen Euro eingezahlt nach rund 520 Millionen Euro 2013.

Weiter umstritten ist in der EU die steuerliche Absetzbarkeit der Bankenabgabe. Bis auf Deutschland und Zypern können Banken der Länder die Kosten steuerlich geltend machen. Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon forderte, dass die Abgabe auch in Deutschland die steuerliche Belastung von Kreditinstituten mindern müsse.b

nn

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