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Eon würde gegen Haftungsgesetz für Atomausstiegs-Kosten klagen

Veröffentlicht am 02.09.2015, 15:46
Aktualisiert 02.09.2015, 15:48
© Reuters.  Eon würde gegen Haftungsgesetz für Atomausstiegs-Kosten klagen
RWEG
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BERLIN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Deutschlands größter Energiekonzern würde gegen ein Gesetz zur unbegrenzten Haftung für Atomausstiegs-Kosten voraussichtlich vor Gericht ziehen. Das kündigte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch in Düsseldorf an. "Der Entwurf für ein sogenanntes Konzernnachhaftungsgesetz dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten", sagte der Eon (ETR:EOAN)-Sprecher. Das gelte vor allem für die geplante zeitlich und betragsmäßig unbegrenzte Haftung. "Sollte es in dieser Form verabschiedet werden, müssten wir aller Voraussicht nach Rechtsmittel einlegen."

Nach Informationen der Wochenzeitung "Die Zeit" und der Deutschen Presse-Agentur plant das Bundeswirtschaftsministerium die Einführung einer gesetzlichen "Nachhaftung" für Atomausstiegs-Kosten. Damit will der Bund sicherstellen, dass die Konzerne auch dann dauerhaft für die Milliardenkosten beim AKW-Rückbau und der Endlagerung des Atommülls aufkommen, wenn sie ihr Atomgeschäft in Tochterfirmen ausgliedern. Der Eon-Konzern hat angekündigt, sein Geschäft mit Atom, Gas und Kohle in die neu gegründete Gesellschaft Uniper abzuspalten. Ohne das neue Gesetz würde die gesamtschuldnerische Nachhaftung von Eon fünf Jahre nach der Abspaltung enden. Der Konzern hat nach eigenen Angaben per Ende vergangenen Jahres 16,6 Milliarden Euro für den Atom-Ausstieg zurückgestellt. Insgesamt haben die Atom-Konzerne Eon, RWE (XETRA:RWEG), Vattenfall und EnBW (ETR:EBK) (FSE:EBK) 35,8 Milliarden Euro an Rückstellungen für den AKW-Rückbau und die Endlagerung gebildet.

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