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Erste Anklage in Deutschland wegen Cum-Ex-Geschäften

Veröffentlicht am 22.05.2018, 14:47
© Reuters.  Erste Anklage in Deutschland wegen Cum-Ex-Geschäften

Frankfurt (Reuters) - In Deutschland soll es erstmals zu einem Strafprozess wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte kommen.

Nach jahrelangen Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Rechtsanwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Händler der HypoVereinsbank (HVB) wegen schwere Steuerhinterziehung erhoben. Sie sollen dem Fiskus mit umstrittenen Tricks mit Dividendenpapieren einen Schaden von mehr als 100 Millionen Euro zugefügt haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag mitteilte. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Bei den Steuertricks gilt Berger als einer der Schlüsselfiguren. Seit Ermittler 2012 sein Frankfurter Büro und seine Wohnungen durchsucht hatten, lebt er in der Schweiz. Der 67-Jährige hat die Vorwürfe wiederholt bestritten. Am Dienstag lehnte Berger eine Stellungnahme ab.

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe ihrer Bank mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums haben Banken und andere Verdächtige die Finanzämter um mehr als fünf Milliarden Euro erleichtert.

Im konkreten Fall geht es um Geschäfte in den Jahren 2006 bis 2008, an denen neben Berger fünf ehemalige Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) beteiligt waren. Sie sollen über eine Gesellschaft des Immobilieninvestors Rafael Roth Cum-Ex-Geschäfte getätigt haben. Den Anklägern zufolge wurde den Angeschuldigten bescheinigt, sie hätten 113,3 Millionen an Steuern und Solidaritätszuschlag abgeführt, obwohl sie diese nie gezahlt hatten. Nach Verrechnungen mit Steuerverbindlichkeiten seien Roths Gesellschaft 106,4 Millionen Euro unrechtmäßig ausgezahlt worden. Der Steuerschaden wurde von der HVB bereits vor Jahren erstattet, für sie ist der Fall damit abgeschlossen.

Ob es tatsächlich zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen der umstrittenen Aktiengeschäfte kommt, steht aber noch nicht fest. Das Landgericht Wiesbaden muss über die Zulassung der Anklage noch entscheiden. Das geschieht erst, nachdem sich die Angeschuldigten zu den Vorwürfen geäußert haben. Sie haben dazu bis zum 31. August Zeit, wie das Landgericht Wiesbaden mitteilte. Angesichts der komplexen Materie könnte sich eine Entscheidung hinziehen. Lässt das Landgericht Wiesbaden die Anklage zu, kommt es zu einem Musterverfahren, das am Ende wohl beim Bundesgerichtshof oder sogar beim Bundesverfassungsgericht landen dürfte.

Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet, seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen aber fast einhellig als Steuerhinterziehung. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu bislang nicht. OLDEBUS Reuters Germany Online Report Company News 20180522T124647+0000

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