🧐 ProPicks KI Oktober-Update: Welche Aktien haben es geschafft?Jetzt reinschauen

Erster Tarifabschluss zwischen Edeka und Verdi zu Kaiser's-Tengelmann-Übernahme

Veröffentlicht am 29.07.2016, 14:24
Im Übernahmepoker um die verlustreiche Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hat Edeka einen ersten Tarifabschluss mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erzielt. (Photo Jörg Carstensen. dpa)

Im Übernahmepoker um die verlustreiche Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hat Edeka einen ersten Tarifabschluss mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erzielt. (Photo Jörg Carstensen. dpa)

Im Übernahmepoker um die verlustreiche Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hat Edeka einen ersten Tarifabschluss mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erzielt. Für die knapp 5700 Beschäftigten in Berlin und Brandenburg gebe es ein Verhandlungsergebnis, teilte Verdi am Freitag mit. Das Ergebnis in Berlin ist demnach "kein Pilotabschluss" und greift nur, wenn die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) erteilte Ministererlaubnis für die Übernahme Bestand hat. Die Gespräche in Bayern und Nordrhein-Westfalen dauern an.

Entsprechend der Vorgaben Gabriels erklärte sich Edeka laut Verdi bereit, fünf Jahre lang betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. In Filialen, die an selbstständige Einzelhändler übergeben werden, gelte eine Frist von sieben Jahren. Zudem seien die Beschäftigten auch bei Filialschließungen vor einem Verlust ihres Arbeitsplatzes geschützt. Die Betriebsratsstruktur solle erhalten bleiben.

Die Tarifabschlüsse mit Verdi sind eine Voraussetzung für die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka - auch wenn diese derzeit auf gerichtliche Anordnung auf Eis liegt. In Bayern gehen die Verhandlungen am nächsten Dienstag weiter; in Nordrhein-Westfalen am 10. August. Zudem muss Edeka mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Tarifverträge abschließen. Die NGG verhandelt für die rund 500 Beschäftigten der Birkenhof-Fleischwerke, einer Tochtergesellschaft von Kaiser's Tengelmann.

Derzeit ist allerdings völlig unklar, ob Edeka tatsächlich Kaiser's Tengelmann übernehmen darf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vor gut zwei Wochen in einer Eilentscheidung das Geschäft vorerst gestoppt und massive Zweifel am Vorgehen von Gabriel angemeldet. Das Gericht warf ihm mögliche Befangenheit vor und erkannte unter anderem den Schutz der Arbeitnehmerrechte nicht als Gemeinwohlgrund an. Gabriel wies die Vorwürfe zurück. Erst in den nächsten Monaten entscheidet das Gericht abschließend, ob die Ministererlaubnis Bestand hat.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.