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EU-Anwalt versetzt deutschen Verlagen Dämpfer im Streit mit Google

Veröffentlicht am 13.12.2018, 14:22
© Reuters. Google CEO Sundar Pichai listens to a question as he testifies at a House Judiciary Committee hearing "examining Google and its Data Collection, Use and Filtering Practices" on Capitol Hill in Washington
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Brüssel/München (Reuters) - Im Streit mit Google (NASDAQ:GOOGL) über Lizenzgebühren für Nachrichtentexte müssen deutsche Verlage einen Rückschlag hinnehmen.

© Reuters. Google CEO Sundar Pichai listens to a question as he testifies at a House Judiciary Committee hearing "examining Google and its Data Collection, Use and Filtering Practices" on Capitol Hill in Washington

Das deutsche Leistungsschutzrecht solle wegen eines Verfahrensfehlers bei seinem Zustandekommen ausgesetzt werden, forderte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, am Donnerstag. Die Bundesrepublik habe es versäumt, das Gesetz vor dessen Inkrafttreten der EU-Kommission zur Prüfung vorzulegen. Der EuGH ist an Empfehlungen der Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber oft. Eine Gerichtsentscheidung wird in einigen Monaten erwartet.

Deutsche Zeitungsverlage wie Axel Springer (DE:SPRGn) kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von deren Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinanzierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern weigert sich, dafür eine Vergütung an die Verleger zu zahlen. Er argumentiert, durch die Anzeige der mit den Ursprungsseiten verlinkten Nachrichtentexte würden Nutzer auf die Internetseiten der Verlage gelotst. Damit profitierten auch sie von wachsenden Werbeerlösen, die mit den Nutzerzahlen steigen.

Vor dem EuGH landete das Gesetz zum Leistungsschutzrecht auf Betreiben des Landgerichts Berlin. Dort streiten sich die Verwertungsgesellschaft VG Media, hinter der zahlreiche Verlage stehen, und der US-Technologiekonzern über die vom Gesetz vorgesehenen Vergütungen. Das Gericht hatte das Verfahren im Mai 2017 ausgesetzt, um vom EuGH klären zu lassen, ob das Gesetz vor seinem Inkrafttreten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Diese so genannte Notifizierung gilt nach den EU-Bestimmungen für bestimmte Gesetze, die technische Regulierungen im Bereich der Informationsgesellschaft vorsehen.

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