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Eurex setzt Gesetzesvorgaben für Hochfrequenzhandel um - Strafen möglich

Veröffentlicht am 01.10.2013, 10:24
Aktualisiert 01.10.2013, 10:28
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche-Börse-Tochter Eurex will den Hochfrequenzhandel wie vom Gesetzgeber gefordert mit neuen Regeln besser in den Griff bekommen. Bestimmte Praktiken sollen künftig bestraft werden. Dies geht aus verschiedenen Kundenmitteilungen der Derivatebörse hervor. Dabei geht es vor allem darum, die Versuche von Kursbeeinflussungen zu beschränken. So dürften künftig nur noch Aufträge in bestimmtem Verhältnis zu den tatsächlich ausgeführten Geschäften platziert werden. So will die Eurex sogenannte Scheinaufträge verhindern. Diese gelten als ein Hauptgrund für durch den Computerhandel verstärkte irrationale Kursbewegungen.

Zudem will die Derivatebörse eine zu starke Nutzung der technischen Systeme beschränken. Die neuen Vorgaben gelten ab 1. Dezember. Derzeit laufe der Probebetrieb, sagte ein Sprecher. Er wies darauf hin, dass von den neuen Regeln nur ein sehr kleiner Teil der 430 Eurex-Mitglieder betroffen sei. Für den Großteil seien die neuen Vorgaben irrelevant, da sie auch nicht dagegen verstoßen hätten, wenn sie bisher gegolten hätten. Anfang 2013 wurde in Deutschland ein Gesetz verabschiedet, mit dem der superschnelle Handel gezähmt werden soll. Dieses gilt eigentlich seit dem 15. Mai. Da die Materie jedoch sehr kompliziert ist, wurden großzügige Übergangsfristen gewährt./zb/la/kja

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