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GESAMT-ROUNDUP: Bundesrat beschließt Tabakschockbilder

Veröffentlicht am 18.03.2016, 15:41
© Reuters.  GESAMT-ROUNDUP: Bundesrat beschließt Tabakschockbilder

BERLIN (dpa-AFX) - Größere Schockfotos auf Zigarettenschachteln sollen Raucher noch mehr abschrecken. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland. Zugleich meldete die Länderkammer am Freitag zahlreiche Änderungswünsche an Gesetzesvorhaben der Bundesregierung an - sei es bei der Ausweitung sicherer Herkunftsländer, beim Sexualstrafrecht oder bei der Förderung des Mietwohnungsbaus. Zudem verlangen die Länder vom Bund, ein Verbot von Wildtieren im Zirkus zu erlassen.

- Nach der Tabakrichtlinie müssen künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Teile der Zigarettenindustrie fordern eine längere Übergangsfrist für das Drucken der neuen Schachteln. Auch einige Länder sind dafür.

- Der Bundesrat billigte die Gesetzespläne für ein "Girokonto für Jedermann". Danach sollen alle deutschen Banken verpflichtet werden, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Ein Kreditinstitut kann die Eröffnung eines Basiskontos nur unter engen Bedingungen ablehnen.

- Die Bundesländer wollen die Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen beenden. Vor allem Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Nilpferde und Affen litten in Zirkussen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Verbot zu erlassen. Das Leiden der Tiere führe immer wieder zu Zwischenfällen wie in Baden-Württemberg, als im vergangenen Sommer eine Elefantenkuh aus einem Zirkus ausriss und einen Spaziergänger tötete. Bereits 2003 und 2011 gab es ähnliche Vorstöße.

- Der Bundesrat sieht noch offene Fragen bei der geplanten Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten. Bei der Bewertung komme der Lage von Minderheiten, von Homo-, Trans- oder Intersexuellen sowie der Gewährleistung von Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Der Bund solle bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen.

- Die Länder wollen Nachbesserungen bei der vom Bund geplanten steuerlichen Förderung des privaten Mietwohnungsneubaus. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass sich die Förderwirkung einer Investitionszulage - anders als die im Gesetzentwurf vorgesehene Sonderabschreibung - unabhängig von der Höhe des persönlichen Steuersatzes entfalte und daher auch solche Haushalte erreiche, die keine Steuern zahlten. Zudem müsse der Bund seine Mittel an die Länder für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen.

- Nachbesserungen verlangen die Länder auch am Gesetzentwurf zum Schutz von Opfern sexueller Übergriffe. Grundsätzlich werde das Vorhaben begrüßt, Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung besser zu schützen. Zugleich sehen die Länder weiteren Handlungsbedarf für einen umfassenden Opferschutz. Strafbarkeit dürfe nicht von besonderen Umständen wie Gewalt oder Gegenwehr der Betroffenen abhängig gemacht werden. Vielmehr müsse gelten "Nein-heißt-Nein". Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts verabschiedet. Das Vorhaben ist auch im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln zu sehen.

- Die Bundesländer pochen auf umfassende Erleichterungen für Hartz-IV-Empfänger - vor allem für Kinder und Jugendliche. Unter anderem verlangen die Länder im Gesetzentwurf des Bundes eine Prüfung, ob die Regelsätze für Minderjährige ausreichen. Zudem sollen Sanktionen bei Pflichtverletzungen von Hartz-IV-Beziehern nicht mehr in die Obdachlosigkeit führen: Der Bedarf für Unterkunft und Miete soll nicht mehr von Kürzungen betroffen sein.

- Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie staatliche Zuschüsse werden beim sogenannten Meister-BAföG deutlich steigen. Ab 1. August sind folgende Erhöhungen der maximalen Unterhaltsbeiträge vorgesehen: für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro im Monat, für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro, für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro, für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro.

- Der Bundesrat verlangt besser lesbare Beipackzettel von Arzneimitteln. Patienten verstünden die Beilagen oft nicht.

In seiner Sitzung gedachte der Bundesrat des am Freitag gestorbenen ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth (CDU). Späth war von 1984 bis 1985 Bundesratspräsident.

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