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EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt erst im neuen Jahr

Veröffentlicht am 28.11.2019, 09:47
© Reuters.  EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt erst im neuen Jahr

Karlsruhe, 28. Nov (Reuters) - Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) wird erst im kommenden Jahr verkündet werden. Die Pressestelle des Gerichts bestätigte, dass vom Zweiten Senat noch kein Termin für die Urteilsverkündung festgelegt wurde. Da die Vorlaufzeit zwischen Ladung der Beteiligten und Verkündungstermin in Karlsruhe drei Wochen beträgt, ist eine Entscheidung noch in diesem Jahr nicht mehr realistisch.

Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Zweiten Senats hatte Spekulationen genährt, dass das Urteil noch vor Weihnachten fallen könnte. Kläger, die den Ankauf der Staatsanleihen durch die EZB als verfassungswidrig angegriffen haben, hatten einen neuen Eilantrag gestellt, um den am 1. November erneut aufgenommenen Ankauf von den Karlsruher Verfassungsrichtern stoppen zu lassen. Dieser Antrag wurde am 30. Oktober als unzulässig abgewiesen. Dabei verwies das Bundesverfassungsgericht auf das kurz bevorstehende Urteil: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache steht nach der mündlichen Verhandlung am 30./31. Juli 2019 kurz bevor."

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