Schon lange bemängeln deutsche Datenschützer, dass Nutzer von den Seitenbetreibern auf Facebook (NASDAQ:FB) nicht darüber informiert werden, in welchen Fällen ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt würden. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geht es dabei um sogenannte Seiten-Insights – „Daten, die Aufschluss darüber geben, wie Nutzer mit einer Seite interagieren“. Nun hat der Social-Media-Anbieter auf die Vorwürfe reagiert, gezwungenermaßen.
Gemeinsam verantwortlich
Facebook habe seine Regeln für Seitenbetreiber in der Form verändert, dass „diese die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen können“, schreibt die FAZ. Den Seitenbetreibern wurde demnach eine Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen vorgelegt. Sie hätten unter anderem sicherzustellen, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben. Zudem müssen die Betreiber künftig einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennen. Zudem wird laut des Berichts dort festgehalten, dass Facebook Irland und die Seitenbetreiber gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten sind.
Änderung nach EuGH-Urteil
Mit der Änderung hat Facebook seine Regelungen an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Das Gericht habe mit seinem Urteil im Juni „in einem jahrelangen Streit letztendlich den deutschen Datenschützern Recht gegeben“, so die FAZ.
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Ein Beitrag von Achim Graf.