💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

Facebook unterliegt im Streit über Datenschutz

Veröffentlicht am 12.02.2018, 15:43
© Reuters. FILE PHOTO:    A 3D-printed Facebook logo is seen in front of a displayed stock graph in this illustration taken
META
-

Berlin (Reuters) - Facebook (NASDAQ:FB) klärt seine Nutzer einem Gerichtsurteil zufolge über die Verwendung persönlicher Daten mangelhaft auf und muss deshalb seine Nutzungsbedingungen nachbessern.

Das Landgericht Berlin monierte in einem am Montag veröffentlichten Urteil, dass neue Nutzer bei der Anmeldung in dem sozialen Netzwerk nur ungenügend über die Voreinstellungen des Datenschutzes aufgeklärt werden. Von vorneherein aktiviert sind unter anderem Ortungsdienste und die Übermittlung von Daten in die USA. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Facebook legte Berufung ein. Auch der vzbv fechtet Teile des Urteils an. (Az 16 O 341/15)

Im Einzelnen monierte das Landgericht unter anderem vorformulierte Einwilligungserklärungen, nach denen Facebook Namen und Profilbild der Nutzer für kommerzielle Zwecke verwenden und deren Daten in die USA weiterleiten darf. Unzulässig ist demnach auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Bei Verstößen drohen dem US-Konzern Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro.

AUCH FACEBOOK-APP FÜR HANDYS IN DER KRITIK

Nachbesserungen verlangte die Richter auch an der Facebook-App für Mobiltelefone, bei der nach den vorgegebenen Einstellungen ein Ortungsdienst aktiviert ist. Dadurch können Chat-Partner den Aufenthaltsort des Nutzers erkennen. Korrekturen sind demnach auch bei den Einstellungen zur Privatsphäre nötig. Dort ist voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Dadurch werde das persönliche Facebook-Profil für jeden schnell und leicht auffindbar, kritisierte der vzbv.

© Reuters. FILE PHOTO:    A 3D-printed Facebook logo is seen in front of a displayed stock graph in this illustration taken

"Wir prüfen die jüngste Entscheidung des Gerichts sorgfältig", erklärte eine Facebook-Sprecherin. Sie verwies darauf, dass sich Nutzungsregeln seit Beginn des Prozesses mit dem vzbv 2015 bereits "sehr verändert" hätten und kündigte mit Blick auf EU-Richtlinien weitere Reformen der Geschäftsbedingungen an. Im Mai tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

"Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren", sagte vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel. Damit werde gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen, nach dem personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen erhoben und verwendet werden dürften.

Der vzbv unterlag mit dem Versuch, die Werbung, Facebook sei kostenlos, untersagen zu lassen. "Verbraucher bezahlen die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten", sagte Dünkel. Das Landgericht urteilte aber, mit der Preisgabe persönlicher Daten seien keine unmittelbare finanzielle Einbußen verbunden. Der vzbv sei gegen diesen Teil des Urteils in Berufung gegangen, sagte er Dünkel. Die nächste Instanz ist das Kammergericht Berlin, das den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern entspricht.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.