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Finanzaufsicht Bafin - Händler dürfen im Notfall Zuhause arbeiten

Veröffentlicht am 12.03.2020, 15:36
Aktualisiert 12.03.2020, 15:41
© Reuters.  Finanzaufsicht Bafin - Händler dürfen im Notfall Zuhause arbeiten
DBKGn
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Frankfurt, 12. Mrz (Reuters) - Die Finanzaufsicht Bafin weist die Banken auf die Krisenregelungen für das Handelsgeschäft hin. Im Notfall könnten Händler auch im Home Office arbeiten, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. Das sei in Krisensituationen aus Sicht der Aufsicht vertretbar, wenn nicht sogar erforderlich. Schließlich müsse der Geschäftsbetrieb auch aufrecht erhalten werden, wenn ein Zutritt zu Büros oder Handelsräumen nicht mehr möglich sei.

Die Deutsche Börse DBKGn.DE hatte bereits am Dienstagabend die Präsenzpflicht im Frankfurter Börsensaal für die dort tätigen Spezialisten aufgehoben. Viele sind aber weiterhin vor Ort. Eine Schließung des Börsensaals zeichne sich aber nicht ab, sagte ein Börsensprecher am Donnerstag. Auf dem Parkett im Frankfurter Börsensaal wird jedes Wertpapier von einem Spezialisten einer Wertpapierhandelsbank betreut, der für die Preisfeststellung zuständig ist. Der weit überwiegende Teil des Handels an der Frankfurter Börse findet aber über das elektronische Handelssystem Xetra statt. Ausbreitung des Coronavirus lähmt das öffentliche Leben in immer mehr Ländern Europas. So hat Italien als Reaktion auf die Corona-Krise die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, die spanischen Behörden erwägen nach Angaben lokaler Behörden eine Abriegelung der Hauptstadt Madrid.

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