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Fluganbieter muss laut EuGH Entschädigung zahlen - nicht Charterfirma

Veröffentlicht am 04.07.2018, 11:39
Aktualisiert 04.07.2018, 12:00
© Reuters. The TUI logo is seen on a wall at a prototype preview event in London

Berlin (Reuters) - Für große Flugverspätungen muss die Fluggesellschaft geradestehen, bei der die Passagiere ihr Ticket gebucht haben.

© Reuters. The TUI logo is seen on a wall at a prototype preview event in London

Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen Maschine und Besatzung von einer anderen Gesellschaft gechartert hat, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Die Verantwortung für den Flug liegt nach Ansicht der Richter bei der Firma, die die Route festlegt und die Reise anbietet. Sie müsse auch Entschädigungen für Verspätungen und Annullierungen an Fluggäste zahlen.

Im konkreten Fall hatten Passagiere bei TUI-Fly einen Flug gebucht, der von einer Charter-Maschine der Schwestergesellschaft Thomson Airways übernommen wurde. Beide Airlines gehören zum Reisekonzern TUI. Da der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte, verlangten Passagiere von Thomson Airways eine Entschädigung nach der EU‑Fluggastrechteverordnung. Thomson Airways wies die Forderungen zurück, da TUI-Fly die operationelle Verantwortung gehabt habe.

Das Landgericht Hamburg wollte vom EuGH wissen, ob eine Fluglinie wie Thomson Airways als "ausführendes Luftfahrtunternehmen" im Sinne der Fluggastrechteverordnung anzusehen ist und so bei Verspätung Entschädigungen zahlen muss. Die Hamburger Richter müssen in dem Rechtsstreit nun im Einklang mit dem Urteil der EU-Justiz entscheiden.

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