BERLIN (dpa-AFX) - Bei Ärger über Verspätungen oder wegen des Gepäcks sollen Flugreisende bald eine Schlichtungsstelle einschalten können. Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz ließ der Bundesrat am Freitag passieren. Mit Beschwerden müssen sich Kunden zunächst an die Airline wenden. Lehnt sie Schadenersatzzahlungen ab oder reagiert nach zwei Monaten nicht, sollen sich Kunden voraussichtlich ab 1. November an die neue Vermittlungsinstanz wenden können.
Für Fluggesellschaften ist die Beteiligung an der geplanten privatrechtlich organisierten Stelle freiwillig. Andernfalls ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Für Bahn, Busse und Schiffe gibt es bereits eine Schlichtungsstelle, an der sich Europas größter Billigflieger Ryanair schon beteiligt./sam/DP/zb
Für Fluggesellschaften ist die Beteiligung an der geplanten privatrechtlich organisierten Stelle freiwillig. Andernfalls ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Für Bahn, Busse und Schiffe gibt es bereits eine Schlichtungsstelle, an der sich Europas größter Billigflieger Ryanair schon beteiligt./sam/DP/zb