Frankfurt, 25. Aug (Reuters) - Das Bundesarbeitsgericht hat zwei Schadenersatzklagen von Fluggesellschaften gegen die Fluglotsengewerkschaft GdF abgelehnt. Die GdF müsse wegen eines Unterstützungsstreiks im Jahr 2009 am Flughafen Stuttgart keine Zahlung an die Airlines leisten, erklärten die Erfurter Richter am Dienstag. Geklagt hatten die Lufthansa LHAG.DE , Air Berlin AB1.DE und Tuifly TUIT.L , die rund 35.000 Euro forderten. Rechtlich umstritten war bislang die Frage, ob die Fluggesellschaften überhaupt ihre Einbußen geltend machen können, da sie nicht direkt bestreikt worden waren, sondern der Flughafenbetreiber. Das Bundesarbeitsgericht lehnte zudem eine zweite Klage der Lufthansa, Air Berlin sowie Ryanair RYA.I wegen eines Streikaufrufs der GdF im Jahr 2011 über 3,5 Millionen Euro ab.