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Französisches Gericht lässt Atomkraftwerk Fessenheim am Netz

Veröffentlicht am 16.05.2013, 14:34
EDF
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STRASSBURG (dpa-AFX) - Das französische Atomkraftwerk Fessenheim an der deutschen Grenze kann weiter am Netz bleiben. Die Berufungskammer des Verwaltungsgerichts in Nancy wies am Donnerstag eine Klage über die definitive Schließung des ältesten französischen Akw ab.

Das Gericht bestätigte damit ein Urteil der ersten Instanz von 2011. Geklagt hatte der deutsch-französisch-schweizerische Trinationale Atomschutzverband TRAS, der die Gefahren durch Erdbeben und Überschwemmungen im Rheingraben in den Vordergrund stellt. Auf seiner Liste der Gefahren und Risiken stehen auch Altersschwäche und eine höhere Zahl von Pannen und Zwischenfällen als in anderen Atomkraftwerken.

TRAS warf den französischen Aufsichtsbehörden vor, 'exakt jene Fehler' zu wiederholen, 'die in Japan zur Katastrophe geführt' hätten. 'Man kennt das Risiko starker Erdbeben, aber man tut so, als könne es solche Erdbeben am Standort Fessenheim nicht geben', hieß es in einer Mitteilung.

Der Verband hat in einer zweiten Klage vor dem französischen Staatsrat die sofortige Schließung verlangt. Dazu wird eine Entscheidung bis zum Sommer erwartet.

Frankreichs Präsident François Hollande hatte versprochen, das 36 Jahre alte Akw, das von dem französischen Versorger Electricite de France (EDF) betrieben wird, bis Ende 2016 stillzulegen. Den Umweltschützern ist das jedoch zu spät.

Ein TRAS-Sprecher sagte, man sei von diesem Urteil nicht wirklich überrascht. Die Umweltschützer wollten mit dem Verfahren auch versuchen, die nach ihrer Ansicht unnötigen Millionenausgaben für die Aufrüstung des Kraftwerks zu verhindern. Doch der Staatsrat hatte Anfang April entschieden, dass die Arbeiten fortgesetzt werden, um die Fundamente beider Reaktorblöcke für den Fall eines Erdbebens zu verstärken - ungeachtet der baldigen Schließung. Pro Reaktorblock kostet das etwa 15 Millionen Euro./pkl/DP/kja

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