Die Freisprüche der Ex-Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter vom Vorwurf der Marktmanipulation sind rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nahm die Revision gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurück, wie die Strafverfolgungsbehörde am Donnerstag mitteilte.
Die Anklage hatte den beiden ehemaligen Managern vorgeworfen, bei der versuchten Übernahme des Volkswagen-Konzerns durch Porsche (DE:PSHG_p) im Oktober 2008 mit einer nicht korrekten Pressemitteilung den Kurs der Volkswagen-Aktien manipuliert zu haben. Das Landgericht kam aber in seinem Urteil von Mitte März zu dem Ergebnis, dass die Angeklagten den Kapitalmarkt "weder in die Irre geführt noch sonst getäuscht haben". Wiedeking und Härter wurden deshalb in allen Punkten freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen von jeweils mehr als zwei Jahren und Bußgelder gefordert. Zudem beantragte sie, gegen die Porsche Automobil Holding SE eine Strafzahlung von 807 Millionen Euro zu verhängen.
Die Porsche Holding begrüßte am Donnerstag den Schritt der Staatsanwaltschaft. Auch die Zurückweisung des Antrages der Staatsanwaltschaft, der Porsche SE als an dem Strafverfahren Nebenbeteiligte ein Bußgeld aufzuerlegen, sei damit rechtskräftig, erkläre die Holding.