Am 23. Februar hatte der umtriebige Geely-Chef Li Shufu 9,69 Prozent der Daimler-Aktien gekauft und war damit auf einen Schlag zum größten Aktionär der Stuttgarter aufgestiegen. Nun sorgte der überraschende Einstieg des Chinesen offenbar für Aufregung – bei den Finanzwächtern der Bafin. Dies berichtete die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires vor Kurzem.
Bafin wirft Geely Versäumnis bei Meldefrist vor
Demnach hätte Li Shufu der Bafin bereits am 22. Februar das mögliche Engagement bei Daimler (DE:DAIGn) melden müssen, so der Vorwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Tatsächlich habe die Behörde nach eigenen Angaben erst am 23. Februar – also dem Tag des Aktieneinkaufs – via Stimmrechtsmeldung von der Beteiligung erfahren.
„Die Stimmrechtsveränderungen von Herrn Shufu an Daimler wären bereits am 22. Februar zu melden gewesen“, monierte kürzlich eine Bafin-Sprecherin gegenüber dem „Handelsblatt“. Deshalb habe der Geely-Gründer jene Meldung offiziell am 8. Mai nachgeholt und somit die Stimmrechtsmitteilung vom 23. Februar korrigiert.
Bußgeldliche Relevanz werde geprüft
Die Bafin weiter: „Ob dies auch bußgeldrechtlich relevant sein könnte, sehen wir uns an.“ Bei Zuwiderhandlung gegen das Aktienhandelsgesetz kann die Behörde bei natürlichen Personen eine Strafe von maximal zwei Millionen Euro erteilen – bei juristischen Personenvereinigungen wie Firmen sind Bußgelder von höchstens zehn Millionen Euro oder fünf Prozent des Jahresumsatzes im Rahmen des Möglichen. Laut Insidern sei allerdings noch offen, welche Regelung für den aktuellen Fall greifen würde.
Geely hält dagegen
Geely zeigte sich indes uneinsichtig. So habe der Konzern die Märkte am „23. Februar zutreffend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über das Engagement informiert, betonten die Chinesen. Die Finanzaufseher haben den in Hangzhou sitzenden Autohersteller aufgefordert, eine weitere Meldung für den 22. Februar vorzulegen. Dies sei Anfang Mai auf Basis einer neuen Rechtsauffassung geschehen, erklärte das Unternehmen weiter.
„Diese Mitteilung war nach Auffassung der Bafin deshalb erforderlich, weil Geely die Investmentbank, von der die Aktien am 23. Februar gekauft wurden, am Abend des 22. Februar über die grundsätzliche interne Gesellschafterzustimmung zur möglichen Transaktion in Kenntnis setzte“, so Geely. Zu jenem Zeitpunkt seien jedoch noch keine entsprechenden „rechtlichen Verpflichtungen für Geely oder die Investmentbank“ vorhanden gewesen.
Politik hatte schärfere Meldevorschriften gefordert
Zur Einordung: Bereits kurz nach Bekanntwerden des Geely-Einstiegs bei Daimler hatte die Bundesregierung eine Überprüfung der Meldevorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes angekündigt. Das Ziel: eine verstärkte Transparenz bereits während der Anbahnung von Anteilskäufen zur frühzeitigen Erkennung möglicher Einflussnahme auf die Geschäftsentwicklung.
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Ein Beitrag von Marco Schnepf.