💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

"Gefällt mir"-Button von Facebook gefällt Gericht nicht

Veröffentlicht am 09.03.2016, 15:54
Aktualisiert 09.03.2016, 16:00
© Reuters.  "Gefällt mir"-Button von Facebook gefällt Gericht nicht
META
-

München, 09. Mrz (Reuters) - Der "Gefällt mir"-Button von Facebook FB.O verstößt einem Gerichtsurteil zufolge gegen Datenschutzbestimmungen in Deutschland. Das Landgericht Düsseldorf urteilte am Mittwoch, dass Unternehmen den Besucher ihrer Internetseiten über die Weitergabe von Daten an Facebook informieren müssen. Denn ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers seien schon beim bloßen Seitenaufruf Daten an Facebook übertragen worden, mit denen der Nutzer identifiziert werden könne. Damit gab das Gericht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitgehend recht, die gegen den Modekonzern Peek & Cloppenburg wegen des Webauftritts seines Online-Händlers Fashion ID geklagt hatte. Mit der Integration des "Gefällt mir"-Buttons auf der Webseite habe das Unternehmen Datenschutzvorschriften verletzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 12 O 151/15)

"Der Praxis von Facebook, Daten ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer abzugreifen, wird nun ein Riegel vorgeschoben", begrüßte die Verbraucherzentrale das Urteil. Für Unternehmen, die nicht auf die Verknüpfung mit Facebook verzichten wollten, gebe es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, erklärte IT- und Wettbewerbsrechtsexperte Sebastian Meyer von der Anwaltskanzlei Brandi, der die Verbraucherzentrale in dem Verfahren vertrat. "Entweder wird eine technische Barriere zwischengeschaltet, die eine Verbindung zu Facebook erst bei der Nutzung der Schaltfläche 'Gefällt mir' aufbaut. Oder jeder Nutzer wird mittels eines Banners vorab informiert und muss der Weitergabe der Daten an Facebook zustimmen - ähnlich wie bei der Nutzung von Cookies." Unternehmen wollten dies ihren Kunden und Interessenten aber wohl kaum zumuten, sagte Meyer.

Fashion ID hat seine Seite bereits geändert. Der Nutzer muss Social-Media-Dienste wie den "Gefällt mir"-Button explizit aktivieren und stimmt damit zu, dass Daten an Facebook & Co übertragen werden. Facebook war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.