📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Geldstrafe für Ex-Porsche-Chef Wiedeking gefordert

Veröffentlicht am 18.02.2016, 15:23
© Reuters.  Geldstrafe für Ex-Porsche-Chef Wiedeking gefordert
PSHG_p
-
VOWG_p
-

Stuttgart, 18. Feb (Reuters) - Im Strafprozess gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wegen Marktmanipulation hat die Staatsanwaltschaft in einer von zwei Anklagen ein Bußgeld von einer Million Euro für den Ex-Manager gefordert. Die Strafverfolger sehen es als erwiesen an, dass Wiedeking und der damalige Porsche-Finanzvorstand Holger Härter beim Übernahmepoker um Volkswagen VOWG_p.DE 2008 mit unrichtigen öffentlichen Aussagen den VW-Aktienkurs manipulieren wollten.

Die beiden hätten mit "großer konspirativer Energie" den Tatplan verfolgt, eine durch Übernahmephantasien getriebene Verteuerung von VW-Aktien zu verhindern, erklärte Staatsanwalt Aniello Ambrosio am Donnerstag bei seinem Plädoyer vor dem Landgericht Stuttgart. Das lasse sich allerdings nicht durch Zeugenaussagen beweisen, weil die beiden den Erwerb von mehr als 75 Prozent an VW im März 2008 und damit sieben Monate vor der offiziellen Bekanntgabe nur untereinander besprochen hätten.

Die von den Familien Porsche (DE:PSHG_p) und Piech beherrschte Porsche SE, deren Vorstandschef Wiedeking bis 2009 war, hatte am Ende Oktober 2008 die Absicht bekannt gegeben, mehr als 75 Prozent der VW-Stammaktien erwerben zu wollen. Von März bis September hatte die Holding das jedoch dementiert. Der Aktienkurs schnellte im Oktober in die Höhe, Anleger wurden auf dem falschen Fuß erwischt und verloren viel Geld. Viele Hedgefonds kämpfen vor Gericht gegen Porsche noch immer um Schadensersatzzahlungen im Milliardenhöhe.

Wiedeking und Härter hatten zum Prozessauftakt alle Vorwürfe zurückgewiesen. Nach Wiedekings Darstellung hatte der Aufsichtsrat der Porsche SE erst kurz vor der Mitteilung von Ende Oktober dem Vorstand für seinen Plan grünes Licht gegeben. Erst dann habe Ferdinand Piech, bis Frühjahr 2015 VW-Aufsichtsratschef, nach längerem Sträuben eingelenkt. In dem seit Oktober laufenden Prozess hatten ein Gutachten und zahlreiche Zeugenvernehmungen die Thesen der Staatsanwaltschaft nicht stützen können. Wiedekings und Härters Verteidiger kritisierten das Plädoyer des Staatsanwalts. Es sei erstaunlich, dass dieser sich nur auf Indizien stütze, sagte Rechtsanwalt Walther Graf. Härters Verteidigerin Anne Wehnert ergänzte, die Indizien könnten in gegensätzliche Richtungen ausgelegt werden.

Ein Verstoß gegen das Verbot von Marktmanipulation kann nach dem Gesetz auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei der ersten Anklage plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Geldbuße von jeweils einer Million Euro für Wiedeking, Härter und die Porsche SE. Das Urteil kündigte Richter Frank Maurer für den 4. März an. (Reporterin: Ilona Wissenbach; Redigiert von Olaf Brenner; Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 069-7565 1312 oder 030-2888 5168.)

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.