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Gericht - Bosch muss E-Mails zum VW-Dieselskandal offenlegen

Veröffentlicht am 13.07.2018, 13:23
© Reuters. The Bosch logo is reflected in a semiconductor wafer in Reutlingen
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Frankfurt (Reuters) - Das Landgericht Stuttgart will den Autozulieferer Bosch zur Herausgabe von E-Mails zum Dieselskandal bei Volkswagen (DE:VOWG) in einem Prozess um Anlegerklagen zwingen.

Der Konzern sei dazu verpflichtet, Urkunden im Streitverfahren von Anlegern gegen den VW-Großaktionär Porsche (DE:PSHG_p) SE vorzulegen, urteilte das Landgericht Stuttgart am Freitag. Es geht dabei unter anderem um Mails, in denen Bosch sein gesetzestreues Verhalten im Zusammenhang mit der massenhaften Abgasmanipulation bei Autos des VW-Konzerns darstellt. Bosch habe kein Zeugnisverweigerungsrecht, da dem Stiftungskonzern durch das Veröffentlichen weder selbst ein vermögensrechtlicher Schaden noch Strafverfolgung drohe.

© Reuters. The Bosch logo is reflected in a semiconductor wafer in Reutlingen

Auch auf das Wahren eines Geschäftsgeheimnisses kann sich Bosch nach Ansicht von Richter Fabian Richter Reuschle nicht berufen. Die Softwaremanipulation der Motorsteuerung sei eine wettbewerbswidrige Praxis, und für illegale Geheimnisse gelte eine Zeugnisverweigerungsrecht nur in engen Grenzen. Bosch hatte Widerspruch gegen die Herausgabepflicht eingelegt. Das Unternehmen erklärte, weitere Schritte nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils zu prüfen. Es behalte sich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen von Bosch zu verteidigen.

Der Autozulieferer hatte die Softwaresteuerung der manipulierten Diesel-Pkw für den US-Markt produziert, früher jedoch erklärt, für die genaue Einrichtung der Programme sei VW verantwortlich gewesen. Der Wolfsburger Konzern gab die Manipulation an mehr als elf Millionen Fahrzeugen weltweit zu. Es sind noch unzählige Klagen von geprellten Autobesitzern sowie von Aktionären von VW und der Porsche SE anhängig.

In dem zivilrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart geht es um Anlegerklagen von Aktionären der Porsche SE. Diese werfen der Holding vor, sie hätte über die finanziellen Risiken des Dieselskandals im September 2015 nicht rechtzeitig informiert. Deshalb sei ihnen Schaden durch den Kurssturz von Porsche-SE-Aktien entstanden, zu dem es nach Bekanntwerden der Manipulation von Dieselabgaswerten in den USA kam. (AZ 22 O 205/16; 22 O 348/26)

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