Berlin, 18. Dez (Reuters) - Der Autobauer Tesla TSLA.O darf bei seinem im Bau befindlichen Werk in Grünheide bei Berlin die Rodungsarbeiten zum Teil wieder aufnehmen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärte am Freitagabend zwar, ein Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden sei in zweiter Instanz teilweise erfolgreich. Dabei geht es um Arbeiten in Randbereichen. Dort würden Zauneidechsen überwintern, die die Rodung wohl nicht überleben würden. Zudem müssten Arbeiten in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn gestoppt werden.
Mit Blick auf die übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hätten die Beschwerden hingegen keinen Erfolg. "Der Beschluss des 11. Senats vom 10. Dezember 2020, mit dem ein vorläufiger (vollständiger) Rodungsstopp verhängt worden war, hat sich mit dieser Entscheidung erledigt", hieß es. Das Gericht hatte damals eine Zwischenanordnung erlassen, damit vor der Entscheidung über eine Beschwerde keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden konnten. Das hatte dazu geführt, dass Tesla die Rodungsarbeiten einstellen musste. Dabei geht es um knapp 83 Hektar Wald.
Bisher gibt es noch keine endgültige Baugenehmigung für die Tesla-Fabrik, die der Region einen Beschäftigungsschub verleihen soll, und mit deren Errichtung bereits begonnen wurde. In dem Werk sollen ab Sommer 2021 jährlich bis zu 500.000 Autos von den Bändern rollen. Tesla musste zuletzt auch die Arbeiten in der Lackiererei in Grünheide zunächst einstellen. Der Einbau der Maschinen dort dürfe erst fortgesetzt werden, wenn der US-Konzern eine entsprechende Sicherheitsleistung für etwaige Rückbaukosten hinterlegt habe, hatte das Landesumweltamt in Potsdam am Freitag erklärt. Tesla soll einen Pfand in Höhe von 100 Millionen Euro aufbringen.