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Gericht weist Klage gegen Hauptversammlung der Porsche SE ab

Veröffentlicht am 08.07.2015, 09:53
Aktualisiert 08.07.2015, 09:54
© Reuters.  Gericht weist Klage gegen Hauptversammlung der Porsche SE ab
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STUTTGART (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat eine Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung der Porsche (XETRA:PSHG_p) SE (ETR:PAH3) 2013 abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Berliner Rechtsanwalt Martin Weimann hatte mit dem Verein "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger" Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. April 2013 eingelegt. In erster Instanz hatte bereits das Landgericht Stuttgart gegen Weimann entschieden.

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche SE sowie die Wahl des Aufsichtsrats auf dem Aktionärstreffen rechtens waren. Der Kläger versucht mit Hilfe des Verfahrens auch, Hintergründe über die gescheiterte Volkswagen (XETRA:VOW3)-Übernahme durch Porsche zu erfahren. Der Vorsitzende Richter Franz Steinle hatte schon in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass Weimann mit seinem Vorgehen nicht die Aufklärung der Vorgänge von 2008 und 2009 erreichen könne. Denn in der Anfechtungsklage gehe es um das Geschäftsjahr 2012, das auch Gegenstand der Hauptversammlung war. Das Landgericht hatte die Klage schon im September 2014 zurückgewiesen. Der Rechtsanwalt hat die Porsche SE schon mehrfach wegen angeblich fehlerhafter Beschlüsse verklagt. Bislang war seine Erfolgsquote aber niedrig.

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