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GESAMT-ROUNDUP 2: Milliardenklage wegen VW-Skandals - Finanztochter muss sparen

Veröffentlicht am 15.03.2016, 16:35
© Reuters.  GESAMT-ROUNDUP 2: Milliardenklage wegen VW-Skandals - Finanztochter muss sparen
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(neu: Details ergänzt)

BRAUNSCHWEIG/FRANKFURT (dpa-AFX) - Für Volkswagen (XETRA:VOW3) wird es nun auch im Streit mit Großinvestoren um die Folgen der Abgas-Affäre ernst: Eine Gruppe von 278 Profi-Anlegern reichte am Landgericht Braunschweig eine Klage auf 3,255 Milliarden Euro Schadenersatz ein. Auch in der für Autofinanzierungen und Leasing zuständigen Konzernsparte VW (XETRA:VOW3) Financial Services (VWFS) wächst der Druck, den eigenen Sparkurs zu verschärfen - im vergangenen Jahr lief das Geschäft aber noch gut.

Angesichts drohender Strafzahlungen in den USA und hoher Forderungen klagender Anleger kann VW das Geld derzeit gut gebrauchen. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag den Eingang der Großinvestoren-Klage. Knapp ein halbes Jahr nach dem Ausbruch des Skandals um manipulierte Stickoxid-Messwerte bei Abgastests wird damit - neben mehreren Verfahren privater VW-Kunden - ein weiterer Konflikt zu einer juristischen Großbaustelle in der Heimat des Autobauers. Dabei handel es sich um die rechtzeitige Mitteilung der Probleme im September 2015. In den USA, wo das Diesel-Debakel begonnen hatte, drohen bereits Sammelklagen.

In Braunschweig soll es um die bisher mit Abstand größte Summe gehen. Dort seien nun inzwischen 67 Klagen eingegangen, hieß es aus dem Landgericht. Die Gesamtforderung auf Schadenersatz daraus belaufe sich auf über 3,7 Milliarden Euro. Der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp hatte am Montag die Milliardenklage bestätigt. Er will die Kläger vertreten.

Bei den Vorwürfen geht es darum, ob VW seiner Auskunftspflicht gegenüber Aktionären nachgekommen ist. Der Konzern hatte erst Tage, nachdem die US-Umweltbehörde EPA ihre Manipulationsvorwürfe am 18. September öffentlich machte, über drohende finanzielle Konsequenzen informiert. Das Unternehmen bekräftigte mehrfach seine Auffassung, alle Pflichten erfüllt zu haben. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste aus dem abgesackten Aktienkurs von VW aber erstatten lassen.

Am Dienstag gerieten die Vorzugspapiere der Wolfsburger im Leitindex Dax (DAX) nach dem Bekanntwerden der Investoren-Klagen abermals unter Druck. Ihr Kurs fiel bis zum Nachmittag zeitweise um mehr als 3 Prozent.

Unter den Klägern im Braunschweiger Fall sind der größte US-Pensionsfonds Calpers und die Sparkassen-Fondstochter Deka. Zunächst hatten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR über dieses Verfahren berichtet. Schon zuvor gab es dutzende ähnliche Klagen.

Laut Tilp wollen sich andere Investoren dem Verfahren anschließen. "Das ist erst der Anfang", sagte der Anwalt. Ein Sprecher der Vermögensverwaltung Allianz (DE:ALVG) Global Investors (AGI) hatte vor einigen Tagen gesagt, man müsse prüfen, "ob unsere Anleger geschädigt worden sind und wir dann dementsprechend Schritte einleiten".

Die Finanzsparte des größten europäischen Autobauers will in diesem und im kommenden Jahr 300 Millionen Euro an Kosten einsparen - 100 Millionen waren es bereits 2015. "Dabei kommen wir um manche harte Einschnitte nicht herum", sagte VWFS-Finanzchef Frank Fiedler bei der Zahlenvorlage am Dienstag in Frankfurt. "Es wird nicht mehr alles möglich sein, was wir früher als selbstverständlich angesehen haben."

Im laufenden Jahr dürfte es für das Unternehmen teurer werden, sich frisches Geld zu besorgen, weil große Ratingagenturen die Noten für die Kreditwürdigkeit der Autobank gesenkt hatten. Die Unsicherheit lässt den Autofinanzierer auch bei seiner Prognose vorsichtig werden. 2015 stieg das operative Ergebnis um knapp 13 Prozent auf 1,9 Milliarden Euro. Für 2016 setzt sich die VW-Finanzsparte 1,7 Milliarden Euro als Mindest-Zielmarke.

Unterm Strich kletterte der Gewinn des Konzernbereichs im vorigen Jahr noch stark um 26 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro. Die VW-Tochter bildete aber bereits Rückstellungen wegen möglicher Verluste im Abgas-Skandal. Eine Gefahr ist, dass Leasingautos zu einem höheren vertraglich zugesicherten Preis zurückgekauft werden müssen, als sie eigentlich wert sind.

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