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Gewerkschaft DBV einigt sich mit Banken auf Kurzarbeiter-Regelung

Veröffentlicht am 24.04.2020, 18:43
© Reuters.

Frankfurt, 24. Apr (Reuters) - Die Bankgewerkschaft DBV hat sich mit dem Verband öffentlicher Banken (VÖB) auf eine Rahmen-Regelung für Corona-bedingte Kurzarbeit geeinigt. Das staatliche Kurzarbeitergeld werde weitgehend aufgestockt, teilte die DBV am Freitag mit. Die Vereinbarung gelte etwa für die Landesbanken. Kurzarbeit sei nach der Regelung auf maximal 50 Prozent der Arbeitszeit begrenzt, was die Netto-Gehaltseinbußen weiter senke. Zudem seien für die Dauer der Kurzarbeit und drei Monate danach betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.

Auch in Banken könne Kurzarbeit viele Arbeitsplätze retten, sagte Gewerkschaftschef Stephan Szukalski. In der Finanzbranche war Kurzarbeit bisher nicht üblich, das Instrument wurde in der Vergangenheit kaum genutzt. Während viele Mitarbeiter damit beschäftigt sind, die Flut an Anträgen auf Corona-Hilfen abzuarbeiten, sind in anderen Bereichen die Auswirkungen der Krise zu spüren. Mit Kurzarbeiterregelungen können Kosten gespart werden, da die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des ausgefallenen Nettolohns übernimmt.

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