📈 69% der S&P 500-Aktien schlagen den Index – Nutze KI, um die Besten zu finden!Hot Stocks zeigen

Gewerkschafter beklagen Behinderungen bei der Gründung von Betriebsräten

Veröffentlicht am 03.11.2016, 14:48
Fast jede sechste Betriebsratsgründung wird einer Umfrage zufolge von den Arbeitgebern behindert. Kandidaten würden etwa eingeschüchtert oder mit Kündigung bedroht, erklärte die Hans-Böckler-Stiftung.  (Photo Axel Heimken. dpa)

Fast jede sechste Betriebsratsgründung wird einer Umfrage zufolge von den Arbeitgebern behindert. Kandidaten würden etwa eingeschüchtert oder mit Kündigung bedroht, erklärte die Hans-Böckler-Stiftung.  (Photo Axel Heimken. dpa)

Fast jede sechste Betriebsratsgründung wird einer Umfrage zufolge vom Arbeitgeber behindert. Kandidaten würden eingeschüchtert, mit Kündigung bedroht, oder die Bestellung des Wahlvorstands werde verhindert, nannte die Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag als Beispiele. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies die Vorwürfe zurück. Die Linksfraktion forderte härtere Strafen für betriebsratsfeindliche Maßnahmen.

Die Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung stützt sich auf eine Befragung von 159 hauptamtlichen Gewerkschaftern der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (IG BCE), der IG Metall und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Mehr als die Hälfte der Befragten gab demnach an, Fälle von Einflussnahme bei Betriebsratsgründungen zu kennen.

Besonders häufig war dies der Umfrage zufolge in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie und im Gastgewerbe der Fall (76 Prozent). Aber auch in der Metall- und Elektroindustrie (53 Prozent) und im Bereich Bergbau, Chemie und Energie (43 Prozent) berichteten die Befragten von Behinderungen bei der Aufstellung einer Arbeitnehmervertretung. Die betroffenen Firmen waren den Angaben zufolge "überproportional häufig inhabergeführt".

Zwischen 2013 und 2015 wurden 10.445 Betriebsräte in den Bezirken der IG BCE und IG Metall gewählt. Bei 1,7 Prozent der Wahlen lagen nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung Hinweise von Einflussnahme seitens der Arbeitgeber vor. Bei 835 Neugründungen von Betriebsräten dagegen habe sich die Geschäftsführung in 16,7 Prozent der Fälle eingemischt - also in fast jedem sechsten Fall.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte, in Deutschland funktioniere die Sozialpartnerschaft. Eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sei im Betriebsverfassungsgesetz verankert, Behinderungen der Betriebsratsarbeit würden sanktioniert. Im "betrieblichen Alltag" hänge jedoch alles von den "handelnden Personen ab", sagte ein Sprecher in Berlin.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Linksfraktion im Bundestag, forderte eine Überarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes, um Betriebsratsarbeit "spürbar" zu schützen. "Zusätzlich bedarf es Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, um gezielt gegen Arbeitgeber und spezialisierte Anwaltskanzleien vorzugehen." Verstöße gegen die Betriebsverfassung seien kein Kavaliersdelikt, sondern illegal und damit eine Straftat.

Krellmann kritisierte, vor allem in Fastfoodketten, im Gastgewerbe oder im Einzelhandel gelte betriebsrats- und gewerkschaftsfeindliches Agieren mittlerweile als Geschäftsmodell. Obwohl betriebsratsfeindliche Maßnahmen gesetzlich verboten sind, werden solche Verstöße kaum verfolgt oder bestraft. Hier müsse der Gesetzgeber handeln.

Laut Böckler-Stiftung werden in Westdeutschland 42 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft von einem Betriebsrat vertreten. In Ostdeutschland sind es nur 33 Prozent.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.