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Google und Co. sollen für besseren Urheberschutz in EU zahlen

Veröffentlicht am 14.02.2019, 13:09
© Reuters. FILE PHOTO: Opening of the new Alphabet's Google Berlin office in Germany
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Brüssel/Berlin (Reuters) - Google (NASDAQ:GOOGL) und Facebook (NASDAQ:FB) müssen in der Europäischen Union künftig Einnahmen an die Kreativbranche abtreten und urheberrechtlich geschützte Inhalte etwa auf YouTube und Instagram entfernen.

Darauf verständigten sich Unterhändler der EU-Staaten, des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission am Mittwochabend nach zähem Ringen. Bei der Reform des 20 Jahre alten Urheberrechts waren zwei Punkte bis zuletzt umstritten: Die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts und der Umgang mit sogenannten Upload-Filtern. Ziel der Reform ist es, das Urheberrecht digitalen Geschäftsmodellen anzupassen und dafür zu sorgen, dass Verlage, Rundfunkanstalten und Künstler angemessen entgolten werden. Die gefundene Regelung muss nun noch vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden.

"Einigung erzielt beim Copyright! Die Europäer werden endlich moderne, dem digitalen Zeitalter angemessene Copyright-Regeln haben", schrieb Digitalkommissar Andrus Ansip auf Twitter. Für die Bundesregierung begrüßte die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, den Kompromiss: "Für Kultur- und Medienschaffende ist das ein großer Schritt nach vorne", erklärte die CDU-Politikerin. Sie hoffe nun, dass die EU-Staaten und das Parlament die Vereinbarung billigten.

Bei Unternehmen und Verbänden in Deutschland sorgte der Kompromiss, an dem mehr als zwei Jahre gearbeitet wurde, für ein geteiltes Echo. Der Internet-Verband eco kritisierte, es hätten sich "die protektionistischen Bestrebungen" durchgesetzt. "Das novellierte Urheberrecht wird damit zum Hemmnis für die Digitalisierung in Europa." Unzufrieden zeigte sich auch der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller: "Die Reform des Urheberrechts nutzt in dieser Form niemandem."

© Reuters. FILE PHOTO: Opening of the new Alphabet's Google Berlin office in Germany

Positiv reagierten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Erstmals hätten Verlage die Chance, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln, erklärten BDZV und VDZ. Das sei eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära. Der Vorsitzende des Musikrechteverwerters Gema, Harald Heker, begrüßte ebenfalls das Ergebnis: "Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen. Das ist seit Jahren überfällig."

Zankäpfel in der Debatte waren bis zuletzt zwei Punkte. Kapitel 11 dreht sich um die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts, das dafür sorgen soll, dass Online-Plattformen wie Google für die Verwendung von bereits veröffentlichten Online-Artikeln zahlen müssen. Deutsche Zeitungsverlage wie Axel Springer (DE:SPRGn) kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von Internetseiten kostenlos auf seinem eigenen, werbefinanzierten News-Portal übernimmt. Der US-Konzern teilte mit, den Entwurf genau zu prüfen und danach über weitere Schritte zu entscheiden.

Kapitel 13 beschäftigt sich damit, dass Online-Plattformen wie die Google-Tochter YouTube, Instagram von Facebook und GitHub Gebühren an Künstler und andere Rechteinhaber zahlen sollen, wenn sie deren Songs oder Videos verbreiten. Um dies zu überblicken, müssen ihnen zufolge umstrittene Upload-Filter eingesetzt werden - also Software, die beim Hochladen direkt prüft, ob es dabei zu Verstößen kommt.

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